GdP und BDK fordern Verbesserung der Dienstsportverordnung

15.02.2012

In getrennten Schreiben haben sich die Kreisgruppe Landeskriminalamt der Gewerkschaft der Polizei und der Landesverband des BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER an den Innenminister Lorenz Caffier gewandt, um gemeinsam einige Änderungen und Klarstellungen in der seit 01. Dezember 2011 gültigen Verwaltungsvorschrift zum Sport in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns anzuregen.
 GdP und BDK fordern  Verbesserung der Dienstsportverordnung

Insbesondere wurden folgende Defizite bzw. Unklarheiten angesprochen:

  • Allgemeine Ballsportarten sollten wieder im Dienstsport zugelassen werden. Diese Teamsportarten erfordern ein vorbereitendes Training, welches nur im Dienstsport geleistet werden kann. Gleichzeitig trägt die gemeinsame Vorbereitung dazu bei, spätere Verletzungsgefahren im Wettkampf zu vermeiden.
  • Erfolgt die Teilnahme am Wettkampfsport sind weitere Zeiten für Dienstsport auf die Arbeitszeit nicht anrechenbar. Vorbereitung und Teilnahme am Wettkampfsport erfordern ein intensives Training. Nach bisheriger Lesart kann eine intensive Vorbereitung nur im privaten Sportbereich erfolgen, bei dem jedoch der Dienstunfallschutz fehlt. Derartige Regelungen sind nach unserer Auffassung für die KollegInnen demotivierend.
  • Beim Rehabilitationssport fehlt eine eindeutige Definition der Anrechenbarkeit auf die Dienstzeit, hier könnte eine Ungleichbehandlung entstehen.
  • Bei Nichterfüllung der geforderten Normen sind die Behörden und Dienststellen indirekt verpflichtet, Möglichkeiten zum Sportaufbautraining anzubieten. Das scheint zu weit gegriffen. Nicht die Dienststelle sollte sicherungspflichtig herhalten, wenn ein Kollege die Vorgaben nicht erfüllt. Es reicht ein Hinweis auf die Beamtenpflichten in Verbindung mit drohenden Konsequenzen.
  • Nicht explizit geregelt scheint auch der eigene Dienstsport eines Übungsleiters in der genannten Verwaltungsvorschrift. Während seiner Tätigkeit als Übungsleiter kann er nicht selbst Sport treiben, um seinen Aufsichtspflichten nachzukommen.
  • Hinterfragt wurde von den KollegInnen, weshalb neben Sportvereinen nicht auch zertifizierte Sportstudios für den Dienst- und außerdienstlichen Sport genutzt werden können. Auch in den Studios gibt es ausgebildete Trainer und Übungsleiter, außerdem ist die Ausstattung zumeist hochmodern und gestattet so ein optimales Training. Zu diesem Punkt verweisen wir auf das Land Nordrhein-Westfalen, dass eine Vorreiterstellung bei dieser Frage einnimmt. Bei Öffnung dieser Nutzungsmöglichkeit würden, hinsichtlich der Anmietung von Sportstätten, durchaus Kostenersparnisse auftreten. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine wesentlich geringere Anzahl an Übungsleitern vorgehalten, sowie aus- und fortgebildet werden muss.