Gedanken und Anregungen an die Politik zur familienpolitischen Teilzeit
29.07.2026
Daher möchte ich an dieser Stelle sehr gerne den Brief einer Kollegin veröffentlichen, der noch einmal sehr interessante und zutreffende Aspekte dieser Thematik beleuchtet.
Der Brief hat uns vor kurzem erreicht und wird mit Einverständnis der Verfasserin veröffentlicht.
Lediglich die Hinweise welche die Verfasserin zulassen würden, wurden zum Schutz der Autorin weggelasen.
Der BDK Landesverband Bayern schließt sich inhaltlich den Ausführungen uneingeschränkt an. Ich wünsche euch guten Erkenntnisgewinn beim Lesen.
Mit Kollegialen Grüßen
Frank Häublein
Landesvorsitzender
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, weil uns die geplante Änderung der familienpolitischen Teilzeitregelung nach Art. 89 BayBG nicht nur als Polizeibeamtin und Polizeibeamter, sondern vor allem als Familie mit großer Sorge erfüllt.
Uns ist bewusst, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung das Ziel verfolgt, Beamtinnen und Beamte wieder stärker in den Dienst einzubinden, die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Personalsituation zu leisten. Dieses Ziel können wir nachvollziehen. Gerade als Polizeibeamtin und Polizeibeamter wissen wir, wie wichtig eine verlässliche Personalstärke für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist.
Dennoch möchten wir eindringlich darum bitten, die Auswirkungen dieser Änderung auf die betroffenen Familien noch einmal sorgfältig zu betrachten.
Wir sind beide Polizeibeamte. Ich bin beim Polizeipräsidium…….. tätig, mein Ehemann, ………., beim Polizeipräsidium ………. Wie viele andere Polizeifamilien haben wir unsere berufliche und familiäre Lebensplanung über Jahre hinweg auf Grundlage der bislang geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gestaltet. Wir haben zwei Söhne, unser jüngerer Sohn wird in sechs Jahren das 14. Lebensjahr vollenden. Gerade dieser Zeitpunkt bereitet uns heute große Sorgen.
Aus unserer Sicht beginnt mit dem 14. Lebensjahr keineswegs eine Phase, in der Eltern weniger gebraucht werden. Vielmehr erleben wir – sowohl privat als auch beruflich –, dass gerade in dieser Lebensphase neue Herausforderungen entstehen. Jugendliche benötigen Orientierung, Zeit, Gespräche und verlässliche Bezugspersonen. Schule, soziale Medien, psychische Belastungen, Freundeskreise und die Entwicklung zur Selbstständigkeit stellen Familien oftmals vor deutlich größere Herausforderungen als die frühen Kinderjahre. Hinzu kommt, dass sich familiäre Verpflichtungen häufig überschneiden. Während unser Sohn in dieses Alter hineinwächst, werden unsere Eltern beziehungsweise Schwiegereltern voraussichtlich ein Alter erreichen, in dem Unterstützungs- oder Pflegebedarf entstehen kann. Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird dadurch zusätzlich erschwert.
Für uns bedeutet die geplante Änderung deshalb nicht lediglich eine Anpassung einer beamtenrechtlichen Vorschrift. Sie verändert die Grundlage unserer langfristigen Familien- und Lebensplanung.
Ein weiterer Aspekt ist uns hier persönlich besonders wichtig:
Während meiner bisherigen Laufbahn erhielt ich die Möglichkeit, im Bayerischen Staatsministerium des Innern …………… tätig zu sein. Diese Verwendung erfolgte im Rahmen der Sichtungsphase für den höheren Dienst und war für mich Ausdruck des Vertrauens, das der Dienstherr in meine fachlichen und persönlichen Fähigkeiten gesetzt hat. Ich habe mich damals bewusst dagegen entschieden, diesen Karriereweg unmittelbar weiterzuverfolgen. Nicht, weil mir mein Beruf weniger wichtig gewesen wäre, sondern weil mein Ehemann und ich gemeinsam die Entscheidung getroffen haben, eine Familie zu gründen und unseren Kindern die notwendige Zeit widmen zu können. Diese Entscheidung haben wir nie bereut. Gleichzeitig sind wir beide unserer Polizei und unserem Beruf immer mit großem Engagement verbunden geblieben.
Umso mehr trifft uns die nun geplante Einschränkung der familienpolitischen Teilzeit, weil sie die Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage wir unsere Lebensplanung getroffen haben, nachträglich grundlegend verändert.
Wir wünschen uns beide ausdrücklich, uns auch künftig beruflich weiterzuentwickeln, Verantwortung zu übernehmen und uns weiterhin mit vollem Einsatz für die Bayerische Polizei einzubringen. Gleichzeitig möchten wir aber nicht vor die Entscheidung gestellt werden, entweder unserer beruflichen Verantwortung oder unserer Verantwortung als Eltern gerecht werden zu können. Beides muss aus unserer Sicht in einem modernen öffentlichen Dienst möglich sein.
Besonders betroffen macht mich persönlich die geplante Regelung auch aufgrund meiner derzeitigen dienstlichen Verwendung. Ich bin beim Polizeipräsidium ……. im Kommissariat … – Vermissungen – tätig. Ein erheblicher Teil unserer Arbeit betrifft vermisste Kinder und Jugendliche. Tagtäglich erhalten wir Einblicke in familiäre Krisensituationen und erleben, welche Herausforderungen Familien gerade mit Jugendlichen bewältigen müssen. Konflikte innerhalb der Familie, psychische Belastungen, Schulprobleme, problematische Freundeskreise oder das Weglaufen aus dem Elternhaus gehören zu unserem beruflichen Alltag. Diese Erfahrungen haben meinen Blick auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig geprägt. Sie zeigen mir, dass Eltern gerade ab dem 14. Lebensjahr oftmals besonders gebraucht werden. Aus dieser beruflichen Erfahrung heraus habe ich großen Respekt vor dieser Lebensphase unserer eigenen Söhne.
Für mich entsteht deshalb ein nur schwer nachvollziehbarer Widerspruch: Einerseits soll ich mich dienstlich noch stärker einbringen, um Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen zu suchen, zu schützen und ihnen damit nach Möglichkeit den Weg zurück in ein stabiles familiäres Umfeld zu ermöglichen. Andererseits werden die Möglichkeiten eingeschränkt, meinem eigenen Kind in genau dieser sensiblen Lebensphase die notwendige Zeit und Begleitung geben zu können.
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass nicht jede Familie vor denselben Herausforderungen steht. Unsere tägliche berufliche Erfahrung zeigt jedoch, dass familiäre Krisen häufig unerwartet entstehen und Eltern gerade dann ausreichend Zeit benötigen, um ihre Kinder zu begleiten. Eine starre Altersgrenze von 14 Jahren wird dieser Lebenswirklichkeit aus unserer Sicht nicht gerecht.
Darüber hinaus möchten wir auf ein Problem aufmerksam machen, das bereits in der bisherigen Praxis zu großer Verunsicherung geführt hat:
In den vergangenen Jahren wurden Teilzeitanträge innerhalb der Bayerischen Polizei offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt. Mir wurde nach dem Wiedereinstieg nach der Geburt meiner Kinder mitgeteilt, dass familienpolitische Teilzeit jeweils nur für maximal zwei Jahre beantragt werden könne, dementsprechend bin ich verfahren. Einer Kollegin in meinem unmittelbaren Arbeitsbereich wurde erklärt, sie müsse ihren Antrag jährlich neu stellen, weshalb sie dies so praktiziert hat. Eine andere Kollegin aus unserem Fachdezernat erhielt hingegen eine Genehmigung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes. Aus dem Kollegenkreis anderer Dienststellen sind mir ebenso unterschiedliche Antragsverfahren bekannt. Diese unterschiedlichen Verwaltungspraxen führen bei den Betroffenen zu erheblicher Verunsicherung und vermitteln den Eindruck einer Ungleichbehandlung. Beschäftigte, die zufällig eine langfristige Genehmigung erhalten haben, werden von der geplanten Gesetzesänderung deutlich weniger betroffen sein als diejenigen, deren Anträge nur für kurze Zeiträume bewilligt wurden.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der aus unserer Sicht auch den Interessen des Dienstherrn entgegensteht:
Viele Kolleginnen und Kollegen verfügen derzeit über genehmigte Teilzeitregelungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes. Zahlreiche von ihnen wären bereit, ihre Arbeitszeit freiwillig zu erhöhen und sich stärker in den Dienst einzubringen. Sie verzichten jedoch darauf, weil sie befürchten, durch einen neuen Antrag unter die künftig geltende Rechtslage zu fallen und ihre bisherige Planung zu verlieren. Dadurch wird genau das Ziel, mehr Personalstunden für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, teilweise ins Gegenteil verkehrt. Aus Sorge vor Rechtsnachteilen bleiben viele Beschäftigte bewusst bei ihrer bisherigen Stundenzahl, obwohl sie den Dienstherrn eigentlich stärker unterstützen würden.
Uns ist bekannt, dass es im Innenministerium zur geplanten Umsetzung der neuen Teilzeitregelung eine Arbeitsgruppe gibt. Wir möchten Sie daher herzlich bitten, hierbei die geplante Neuregelung noch einmal zu überdenken und insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Einführung einer angemessenen Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte, die ihre Familien- und Berufsplanung auf Grundlage der bisherigen Rechtslage gestaltet haben.
- Wahrung des Vertrauensschutzes für bereits bestehende familiäre Lebensplanungen.
- Schaffung einer bayernweit einheitlichen Verwaltungspraxis bei der Bewilligung familienpolitischer Teilzeit.
- Vermeidung von Regelungen, die Beschäftigte davon abhalten, ihre Arbeitszeit freiwillig zu erhöhen.
- Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenswirklichkeit von Familien mit Jugendlichen sowie von Beamtinnen und Beamten, die gleichzeitig Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige übernehmen.
Wir sind überzeugt, dass eine leistungsfähige Polizei und familienfreundliche Arbeitsbedingungen kein Widerspruch sind. Im Gegenteil: Gerade motivierte, engagierte und erfahrene Beamtinnen und Beamte bleiben dem öffentlichen Dienst langfristig erhalten, wenn Beruf und Familie miteinander vereinbar sind.
Für Fragen oder eine persönliches Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung. Darüber hinaus würde ich mich freuen, meine Erfahrungen auch aktiv in die weitere Ausgestaltung der Teilzeitregelungen einbringen zu dürfen. Als derzeit teilzeitbeschäftigte Polizeibeamtin, Mutter und Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung erlebe ich täglich die Herausforderungen, die die Vereinbarkeit von Familie und Polizeidienst mit sich bringt. Gerne bin ich bereit, an der Arbeitsgruppe oder einem fachlichen Austausch mitzuwirken, um die Perspektive der betroffenen Beschäftigten praxisnah einzubringen und gemeinsam an ausgewogenen Lösungen zu arbeiten, die sowohl den Interessen des Dienstherrn als auch den berechtigten Interessen der Familien gerecht werden.
Wir bedanken uns dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen, unsere Anliegen zu lesen und in Ihre weiteren Beratungen einzubeziehen."