Gefahr auf Schießständen Teil III - PPr bietet Vorsorgeuntersuchung an!

10.05.2016

Kontamination mit Antimon - Der Dienstherr bietet nunmehr den möglichen Betroffenen, die noch keine Beschwerden verzeichnen, die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchung an. Die Kosten werden vom Dienstherrn getragen, wenn der ärztliche Dienst diese Untersuchung vornimmt oder dieser eine Überweisung an einen anderen Arzt ausstellt.
Gefahr auf Schießständen Teil III - PPr bietet Vorsorgeuntersuchung an!

Derzeit nimmt die Kontamination von Betroffenen mit Antimon den Kernbereich der Diskussion um die Problematik der Mängel auf den Schießständen ein.

 

Wenn es um die Nachweisbarkeit der Aufnahme von Antimon in den Körper durch den Schießbetrieb geht, handelt es sich aus medizinischer Sicht um Neuland. Nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen kann Antimon auch in geringen Mengen auf natürlichem Wege, z.B. über den Gebrauch von PET-Flaschen oder Kinderspielzeug, durch den Körper aufgenommen werden.

 

Es ist daher zu begrüßen und in der Folge der Ereignisse konsequent, dass der Dienstherr hier nun den möglichen Betroffenen, die noch keine Beschwerden verzeichnen, die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchung anbietet. Die Kosten werden vom Dienstherrn getragen, wenn der ärztliche Dienst diese Untersuchung vornimmt oder dieser eine Überweisung an einen anderen Arzt ausstellt. Bei 1500 möglichen Betroffenen wird der ärztliche Dienst nicht in der Lage sein, zeitnah alle Untersuchungen selbst durchzuführen.

 

Die rechtlichen Vorgaben hierfür mussten durch die Behörde geprüft werden und sind einzuhalten, überhöhte Gebühren oder nicht qualifizierte Untersuchungsmethoden sollen vermieden werden.

Im Hinblick auf die Prüfung zu einer möglichen Anerkennung einer Berufskrankheit, ist es aus Sicht des BDK  angeraten, eine Dienstunfallanzeige zu stellen und sich beim ärztlichen Dienst zur Vorsorgeuntersuchung anzumelden, ggf. unter dem Hinweis, welchen Arzt seines Vertrauens man dazu aufsuchen möchte.

 

Frau Koppers hatte in einem öffentlichen Brief auf diese Verfahrensweise hingewiesen, damit niemand Gefahr läuft, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wir haben im Telefonat mit Frau Koppers um eine möglichst standardisierte Untersuchung, wie sie derzeit von Prof. Dr. Witt an der Charité durchgeführt wird hingewiesen, weil bei der Blutentnahme und der Untersuchung zur Bestimmung der Antimonwerte besondere Entnahmestandards zwingend zu beachten

(z.B. geeignete Entnahmegefäße) sind!

Ungeachtet dessen steht es natürlich jedem offen, bei Beschwerden einen zugelassenen Arzt ohne Einbindung des ärztlichen Dienstes aufzusuchen und die Kosten über die Beihilfe geltend zu machen. Wir sind derzeit bemüht, hierzu auch eine verbindliche Klärung herbeizuführen und werden über das Ergebnis sofort berichten.

 

 

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