Gehaltskürzungen durch die Hintertür für Bremer Beamtinnen und Beamte

09.05.2026

Amtsangemessene Alimentation, Tarifeinigung 2026, 41 Std. Woche

Während Beschäftigte im Öffentlichen Dienst andernorts von tariflichen Verbesserungen profitieren, sehen sich Bremer Beamtinnen und Beamte mit einer doppelten Belastung konfrontiert: Die wöchentliche Arbeitszeit wurde auf 41 Stunden angehoben – ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Dies ist gleichbedeutend mit einer unentgeltlichen Woche Arbeitszeit und bedeutet faktisch eine Gehaltskürzung. 

Auf der anderen Seite warten wir seit geraumer Zeit auf die Umsetzung eines höchstrichterlichen Urteils zur amtsangemessenen Alimentation. Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich festgestellt, dass Beamte und Beamtinnen verfassungskonform besoldet werden müssen – mit der Folge erheblicher Nachzahlungspflichten für die betroffenen Dienstherren. In Bremen jedoch befindet sich die Umsetzung nach wie vor im Prüfverfahren, was konkret bedeutet, dass die Betroffenen warten!

Tatsächlich warten wir ebenso auf weitere Informationen zur Tarifeinigung 2026! Für Tarifbeschäftigte ist die Umsetzung bereits terminiert. Eine entsprechende Anpassung für Beamtinnen und Beamte ist in unserem Bundesland noch nicht beschlossen worden.

Während in anderen Bundesländern über Arbeitszeitverkürzung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes gesprochen wird, geht Bremen den entgegengesetzten Weg. Dies erschwert nicht nur die Nachwuchsgewinnung, sondern erhöht auch das Risiko von Überlastung und krankheitsbedingten Ausfällen. Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit droht, die Leistungsfähigkeit der Polizei Bremen langfristig zu schwächen.

Die Arbeitszeiterhöhung greift sofort und spürbar, während die verfassungsrechtlich gebotene Nachzahlung sowie die Anpassung zur Tarifeinigung auf sich warten lassen. Der Dienstherr, die Stadt Bremen, profitiert zur Zeit auf drei Seiten der Rechnung. Wir fordern deshalb klare Antworten: Bis wann wird das Verfassungsgerichtsurteil in bremisches Recht umgesetzt? Wann erhalten die Bremer Beamtinnen und Beamte, was ihnen rechtlich zusteht? Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger darf nicht auf Kosten derjenigen gewährleistet werden, die täglich für sie im Einsatz sind.

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Bremen
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