Geld, Urlaub, Arbeitszeit, Ausrüstung... – Polizeibeauftragter unterrichtet den Landtag

30.04.2022

Mit Schreiben vom 31. März 2022 wurde der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern durch den Bürger- und Polizeibeauftragten über die in 2021 getätigte Arbeit unterrichtet. Dieser nimmt die Aufgabe des Polizeibeauftragten seit April 2021 wahr.
Birgit Böllinger - Pixabay

Seit o.g. Zeitpunkt wurden insgesamt acht Eingaben an den Beauftragten für die Landespolizei gerichtet. Die Eingaben behandelten u. a. die Themen Ausrüstung, Arbeitszeiterfassung, Beantragung von Urlaub, Umsetzung und Bewerbung in andere Bereiche der Landespolizei. In einem der Fälle führte eine nochmalige Überprüfung durch das Innenministerium erfreulicherweise dazu, dass einem Polizeibeamten die im Januar in Bereitschaft verbrachten Stunden als Dienstzeit anerkannt wurden.

Wer mehr Details zu den Eingaben lesen möchte, findet das öffentliche Dokument hier (ab Seite 20).

Die geringe Zahl der Eingaben im ersten Tätigkeitsjahr des Polizeibeauftragten ist nicht ungewöhnlich, zeigt aber auch, dass der Bekanntheitsgrad noch ausbaufähig ist. Zur Erinnerung: Der BDK war im Grunde die einzige Berufsvertretung, die sich um die Stelle eines Polizeibeauftragten intensiv bemüht hat. Wir halten diese Einrichtung für ein wichtiges Instrument, um die Organisation Polizei zu verbessern. Daher werden wir die Bekanntheit des Bürger- und Polizeibeauftragten an geeigneten Stellen in Gesprächen erhöhen.

Wir freuen uns, dass Sachverhalte nach Übermittlung durch Mitarbeitende am Ende geklärt werden konnten. In erste Linie hoffen wir trotz der sinnvollen Aufgabe darauf, dass zukünftige Konflikte, Mängel, Fehlentwicklungen, Verletzungen von Rechtsstaatlichkeit und Fehlverhalten polizeiintern auf richtigem Wege geklärt werden können.

Stephan Gäfke