Gemeinsam für eine effiziente Strafverfolgung
15.07.2025

Die Zahl offener Ermittlungsverfahren bei der Hamburger Staatsanwaltschaft hatte bereits im März diesen Jahres mit 56.957 Fällen ein neues Rekordniveau erreicht. Die Zahl der offenen Verfahren ist nach Angaben des Hamburgischen Richtervereins innerhalb von zwei Jahren weiterhin dramatisch angestiegen: von 39.088 im Jahr 2023 über 47.185 im September 2024 auf nun fast 60.000. Schon im vergangenen Jahr hatte sich der BDK, Landesverband Hamburg, aufgrund dieser dramatischen Entwicklung im Rahmen einer öffentlichen Fachtagung die Frage gestellt, ob die Strafverfolgung gar kollabiert. Mit dem im Auftrag des BDK-Landesvorstands entwickelten Konzeptvorschlag, der Einrichtung einer Kriminalpolizeilichen Strafsachenstelle, kurz „KrimStra“, präsentierten wir der Öffentlichkeit einen tauglichen Lösungsvorschlag gegen den zunehmenden Justizkollaps.
Umso mehr freuen wir uns, dass - offenkundig durch unseren Konzeptvorschlag angestoßen - eine bemerkenswerte und vielversprechende Idee geboren wurde. So wollen Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg in Zukunft ihre Kräfte bündeln und in einer „Gemeinsamen Eingangsstelle“ eng zusammenarbeiten, um Massendelikte wie Diebstahl, Beleidigung oder einfache Körperverletzung schneller und effizienter verfolgen zu können.
Warum ist das wichtig?
- Mehr Tempo bei der Strafverfolgung
- Weniger Bürokratie durch abgestimmte Abläufe
- Frühzeitige Entscheidungen über Einstellung oder Ermittlungen
- Besserer Einsatz knapper Ressourcen
Diese Ziele vor Augen, hatten Polizeipräsident Falk Schnabel und Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich bereits am 12. November 2024 die Arbeitsgruppe „Gemeinsame Eingangsstelle“, bestehend aus
- Führungskräften des Landeskriminalamts Hamburg
- Dezernentinnen/Dezernenten und IT-Fachleute der Staatsanwaltschaft Hamburg
- Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
unter der Leitung vom Leiter des Landeskriminalamtes Jan Hieber und dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt Dr. Gerald Janson ins Leben gerufen.
Neben zahlreichen Arbeitssitzungen, wechselweise in den Häusern der Polizei und der Staatsanwaltschaft, führte die Arbeitsgruppe sodann Vor-Ort-Analysen zur Erhebung des Status quo der Verfahrensabläufe durch. Nach einer Evaluation typischer Massendelikte, gefolgt von einer detaillierten Prozessanalyse bei sogenannten Bekanntsachen (Standardverfahren), wurde ein konkreter Deliktskatalog erarbeitet und erste Testlauftage in den Räumen der Staatsanwaltschaft vorgenommen. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe war deutlich:
Das Modell der „Gemeinsamen Eingangsstelle“ könnte funktionieren!
Wie geht es nun mit der „Gemeinsamen Eingangsstelle“ weiter?
- Aufbau geeigneter Räume für einen Test- und Echtbetrieb
- Technische Vernetzung der notwendigen IT-Systeme
- Ausbildung und Gewinnung von engagierten Mitarbeitenden bei Polizei und Staatsanwaltschaft
- Umsetzung eines modernen Arbeitsumfelds mit „New Work“-Elementen
Was bringt die „Gemeinsame Eingangsstelle“ für Hamburg?
- Schnellere Verfahrenserledigung
- Weniger Doppelarbeit bei der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft
- Stärkung von Vertrauen und Verständnis zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft
- Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
Der BDK befürwortet und unterstützt die Umsetzung der Idee einer „Gemeinsamen Eingangsstelle“ ausdrücklich. Insbesondere weil es sich um einen vielversprechenden Lösungsvorschlag handelt, der dem fortschreitenden Kollaps der Strafverfolgung entgegenwirken könnte. Dass dies auch der Politik bewusst ist, wird dadurch belegt, dass die Idee der „Gemeinsamen Eingangsstelle“ bereits im April diesen Jahres Einzug in den Koalitionsvertrag der Hamburger Regierungsparteien gefunden hat.
Die „Gemeinsame Eingangsstelle“ ist ein wegweisender Schritt für eine moderne, durchsetzungsstarke Strafverfolgung in Hamburg und dürfte - wie das durch den BDK begründete Berufsbild der Kriminalassistenz - erneut bundesweit neue Maßstäbe setzen.