Gemeinsame Stimme für eine verfassungskonforme Besoldung

29.10.2026

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wollen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Dienstherrn künftig gemeinsam und mit einer Stimme vertreten.
GdP Landesvorsitzender Jens Mohrherr, DPolG Landesvorsitzender Alexander Glunz und BDK Landesgeschäftsführer Michael Finger vor dem Hessischen Innenministerium

Der Zusammenschluss der drei Polizeigewerkschaften stärkt das gemeinsame Vorgehen innerhalb der Polizei. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Bewertung des neuen Besoldungsgesetzes, die Sicherung bestehender Ansprüche und eine rechtssichere Lösung für die zurückliegenden Jahre.

Eine amtsangemessene und verfassungskonforme Besoldung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Verpflichtung des Dienstherrn. Wir fordern vom Land Hessen echte Rechtssicherheit, faire Nachzahlungen für die Vergangenheit und tragfähige Musterverfahren statt unnötiger Bürokratie!

Der BDK wird diese Ziele in die weitere Zusammenarbeit mit DPolG und GdP einbringen und sich weiterhin für eine gerechte Besoldung der hessischen Polizeibeschäftigten einsetzen.

Als Nächstes wollen sich GdP, DPolG und BDK mit den weiteren Fachgewerkschaften des DGB und des dbb sowie den beteiligten Verbänden der Allianz über das weitere Vorgehen gegenüber der Landesregierung abstimmen.

Hier der Link zum Video mit der gemeinsamen Erklärung:

🚨 DREI GEWERKSCHAFTEN. EINE STIMME. EINE FORDERUNG! 🤝

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Hessen
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