Gemeinsames Flugblatt des BDK LV Hamburg und der DPolG Hamburg: Heilfürsorge-Niveau wird weiter abgesenkt!

27.10.2019

Senat streicht Kostendämpfungspauschale, will aber auf die Einnahmen nicht verzichten!
Gemeinsames Flugblatt des BDK LV Hamburg und der DPolG Hamburg: Heilfürsorge-Niveau wird weiter abgesenkt!
Gemeinsames Flugblatt BDK und DPolG

Der Hamburger Senat beabsichtigt (endlich) die Kostendämpfungspauschale (KDP) abzuschaffen. Nachdem im Jahr 2004 die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro eingeführt wurde, beschloss der Senat die Einführung der sogenannten Kostendämpfungspauschale für Beihilfeberechtigte. Sie umfasst eine jährlich abzuziehende Eigenbeteiligung, die sich je nach Besoldungsgruppe von 25 bis 500 Euro staffelt. Die Praxisgebühr wurde zum 1. Januar 2013 gestrichen. Damit entfiel der politische „Sachgrund“ für die Kostendämpfungspauschale innerhalb der Beihilfe.  Hamburg ist jedoch nicht bereit, wie andere Bundesländer, die KDP ersatzlos zu streichen, sondern will die dann wegfallenden Einnahmen der Stadt (ca. fünf Mio. Euro) auf andere Weise „kompensieren“. So soll mit der Streichung der KDP im Hamburgischen Beamtengesetz die Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) geändert werden. Zukünftig sollen zum Beispiel Leistungen von Heilpraktikern nicht mehr beihilfefähig sein. Der Zuschuss für Sehhilfen wird auf das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen abgesenkt.

WICHTIG: Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte haben keine Kostendämpfungspauschale gezahlt, da sie einen Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Aber: Da Veränderungen der Beihilfe auch immer Auswirkungen für die Heilfürsorge haben, werden mit in-Kraft-treten der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2020 die Verschlechterungen auch in der Heilfürsorge durchschlagen. Nach Auskunft der Dienststelle hat die Heilfürsorge (Polizei) im Jahr 2018 Kosten für Heilpraktikerleistungen in Höhe von 238.222,24 Euro und für Sehhilfen in Höhe von 49.772,55 Euro übernommen. Diese rund 288.000 Euro – Tendenz steigend − müssen demnächst von den Kolleginnen und Kollegen selbst aufgebracht werden.

BDK und DPolG lehnen diese weiteren Verschlechterungen in Gänze ab! Wieder einmal soll ein politisch verordnetes „Downgrade“ der Heilfürsorge beschlossen werden. Nach der Freien Heilfürsorge, der Heilfürsorge (inkl. Eigenbeteiligung) und der von Ex-Innensenator Michael Neumann (SPD) eingeführten Heilfürsorge „light“, erleben wir nun eine vom rot-grünen Senat initiierte „Fortentwicklung“ zur Heilfürsorge „ultrasoft“ auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Feuerwehr! Wertschätzung, Fürsorge, medizinische Versorgung und Gesundheitsvorsorge (?) – Fehlanzeige! Der Griff ins Portemonnaie unserer Kolleginnen und Kollegen ist wichtiger! Wenige Monate vor der Bürgerschaftswahl im Februar kommenden Jahres, ist das ein verheerendes Signal des rot-grünen Senats in Richtung des Polizeivollzuges!

Die Landesvorstände des BDK Landesverband Hamburg und der DPolG Hamburg

Hamburg, 25.10.2019

 

 

 

 

 

 

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