Gerichtsreform kommt 2014 in Mecklenburg-Vorpommern

11.10.2013

Der Landtag hat auf seiner Sitzung am 09. Oktober 2013 mit den Stimmen der rot-schwarzen Koalition beschlossen, die Zahl der Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern deutlich zu reduzieren.
Gerichtsreform kommt 2014 in Mecklenburg-Vorpommern

Vertreter von SPD und CDU erklärten dazu, dass nur durch die Schließung von fünf Amtsgerichten und die Umwandlung von sechs Amtsgerichten in Zweigstellen die Justiz im Land eine qualitativ hochwertige Arbeit in den nächsten Jahren und Jahrzehnten verrichten kann. Dem Nordosten bleiben damit zehn Amtsgerichte mit sechs Zweigstellen erhalten.

Die Notwendigkeit einer Gerichtsreform bestritten weder Befürworter noch Kritiker des jetzigen Landtagsbeschlusses. In der Umsetzung schieden sich die Geister. Wie bei Streichvorhaben üblich, argumentierte die Regierungskoalition wieder mit der finanziellen Situation und der demografischen Entwicklung. Die Gegner der Reform in dieser Fassung, Opposition, betroffene Kommunen und Berufsvertretungen sowie eine Volksinitiative, versuchten mit anerkannten Fakten den vorangegangenen Diskussionsprozess zu beeinflussen, insbesondere der Richterbund in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie jedoch zu befürchten war, durchlief zwar das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz einen vorherigen Meinungsbildungs- und Diskussionsprozess, allerdings wurden die Argumente der Reformgegner nicht oder nur ungenügend beachtet. Jetzt muss unter anderem befürchtet werden, dass die Wege der Bürger, der Justizmitarbeiter, der Schöffen und auch der Polizei wesentlich länger und zeitraubender sind und dass besonders der ländliche Raum weiter verkümmert.

Geschlossen werden bis 2017 die Amtsgerichte in Ueckermünde, Hagenow, Bad Doberan, Wolgast und Ribnitz-Damgarten. Nur noch Zweigstellen anderer Amtsgerichte finden die Bürger ab 2014 in Anklam, Neustrelitz, Parchim, Grevesmühlen, Demmin und Bergen/Rügen vor.

Als BDK können wir nur hoffen, dass zukünftig stärker auf die Fachkenntnis und Kompetenz von Fachgewerkschaften und Fachleuten gehört wird und der oft fragwürdige finanzielle Aspekt zunehmend durch Bürgernähe ersetzt wird. Ansonsten befürchten wir, in 30 Jahren nur noch in drei Landkreisen zu leben und zu arbeiten, die über jeweils eine Polizeiinspektion verfügen und mit nur einem Amtsgericht ausgestattet sind.