Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

30.08.2019

Der Beschuldigte möchte gestehen, die Polizei darf nicht vernehmen. So könnte die Zukunft polizeilicher Ermittlungsarbeit aussehen, wenn der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts der notwendigen Verteidigung umgesetzt wird.

Die Vernehmung von Beschuldigten ist eines der wichtigsten Elemente des polizeilichen Ermittlungsverfahrens. Sie trägt, flankiert von einer Vielzahl weiterer Ermittlungsmöglichkeiten, wesentlich zur Tataufklärung, aber insbesondere auch zur Erhellung des Tatmotivs bei. 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Beschuldigtenvernehmungen bei Kapitaldelikten künftig, auch bei vorliegender Aussagebereitschaft, ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht mehr möglich sein.  

Entgegen der zugrundeliegenden Richtlinie 2016/1919 zur Prozesskostenhilfe (sogenannte PKH-Richtlinie) sieht der Entwurf zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung keine Verzichtserklärung des Beschuldigten vor. 

Der BDK fordert, eine solche Verzichtserklärung in den Gesetzesentwurf mit aufzunehmen, so dass aussagewillige Beschuldigte nach dokumentierter Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 3, 4 und 5 StPO auch zukünftig polizeilich vernommen werden können.


Presseinformation vom 29.08.19 


Dirk Peglow 

Stellvertretender Bundesvorsitzender