BDK Hessen trifft Innenminister Poseck: Klartext für die Kripo!

02.11.2026

Mehr Entlastung, mehr Personal, mehr Perspektiven: Der BDK Hessen hat im Hessischen Innenministerium die Anliegen der Kriminalpolizei auf den Tisch gebracht.

Am 2. November 2026 trafen sich der BDK-Landesvorsitzende Dirk Peglow, sein Stellvertreter Daniel Zirkel und Landesgeschäftsführer Michael Finger mit Staatsminister Prof. Dr. Roman Poseck im Hessischen Innenministerium in Wiesbaden. Im Mittelpunkt standen P25, Digitalisierung, Personal, Besoldung und die Attraktivität der Kriminalpolizei.

P25 muss spürbar entlasten

In vielen kriminalpolizeilichen Bereichen treffen eine hohe Arbeitsbelastung, knappe personelle Ressourcen und immer komplexere Ermittlungsverfahren aufeinander. Die Kolleginnen und Kollegen leisten unter diesen Bedingungen hochqualifizierte Arbeit.

Die mit P25 verbundenen Entlastungseffekte sind jedoch vielerorts noch nicht angekommen. Teilweise führen die neuen Abläufe sogar zu zusätzlichem Aufwand.

Innenminister Poseck kündigte eine zeitnahe Evaluation und notwendige Nachbesserungen an.

Für den BDK ist klar: P25 muss sich daran messen lassen, ob die Reform den Arbeitsalltag in den Dienststellen erleichtert.

Digitalisierung muss Arbeit einfacher machen

Bei der Digitalisierung wurden unter anderem EMMA, e²A und eAS thematisiert. Medienbrüche, Mehrfacherfassungen und nicht ausreichend aufeinander abgestimmte Anwendungen erschweren die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren.

Neue IT-Lösungen müssen Prozesse vereinfachen und zusätzliche Dokumentationspflichten vermeiden.

In Hessen entwickelte und erprobte Anwendungen sollten zudem stärker in die bundesweiten Entwicklungen des Programms P20 eingebracht werden. Staatsminister Poseck sagte zu, die angesprochenen Probleme mit der Leitung des Landespolizeipräsidiums zu erörtern.

Mehr Personal und bessere Perspektiven für die Kriminalpolizei

Der Anteil der Kriminalpolizei ist seit 2019 von 24,23 auf 25,65 Prozent gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von lediglich 1,42 Prozentpunkten.

Bis zur Forderung des BDK Hessen nach einem K-Anteil von mindestens 30 Prozent fehlen weiterhin 4,35 Prozentpunkte.

Die Statistik bildet allerdings nur die Laufbahnzugehörigkeit ab und lässt keine abschließende Aussage über die tatsächlich vorhandenen Ermittlungskapazitäten zu.

Das zeigt sich beispielsweise bei der Kriminaldirektion Frankfurt: Der dort ausgewiesene personelle Zuwachs bedeutet nicht automatisch, dass entsprechend mehr Personal für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung zur Verfügung steht. Ein Teil des Zuwachses beruht auf der organisatorischen Zuordnung operativer Einheiten sowie auf Stellen im Erkennungsdienst und im digitalen Erkennungsdienst. Diese Bereiche leisten unverzichtbare Arbeit, ihr personeller Aufwuchs führt jedoch nicht im gleichen Umfang zu zusätzlichen Kapazitäten für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren.

Zugleich braucht die Kriminalpolizei attraktive Fachkarrieren und verlässliche Entwicklungsmöglichkeiten

Iinsbesondere in den Bereichen Cybercrime, Finanzermittlungen, Organisierte Kriminalität, digitale Forensik und Datenanalyse ist Expertenwissen gefragt.

Stellenabbau im Tarifbereich verschärft die Lage

Kritisch sieht der BDK die Einschränkungen bei der Wiederbesetzung von Tarifstellen. Wenn jede dritte frei werdende Stelle unbesetzt bleibt, betrifft das auch IT, Datenanalyse, digitale Forensik sowie technische und administrative Bereiche.

Fallen Tarifstellen weg, müssen Aufgaben von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten übernommen werden. Diese stehen dann für ihre originären Aufgaben nicht mehr zur Verfügung.

Der Innenminister verwies auf die angespannte Haushaltslage und konnte kurzfristig keine Verbesserung in Aussicht stellen. Er erklärte jedoch, sich dafür einsetzen zu wollen, dass die Polizei von weiteren Sparmaßnahmen ausgenommen wird.

Gefahrenabwehrende Vermögensentziehung prüfen

Der BDK regte außerdem an, die Aufnahme der gefahrenabwehrenden Vermögensentziehung in das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu prüfen.

Kriminelle Strukturen müssen auch dort an ihrem Vermögen getroffen werden können, wo Werte erkennbar einem kriminellen Umfeld zuzurechnen sind, eine konkrete Herkunftstat aber nicht nachgewiesen werden kann. Ein solches Instrument erfordert klare Eingriffsschwellen, gerichtliche Kontrolle, Verhältnismäßigkeit und wirksamen Rechtsschutz.

Bei der Besoldung bleiben Fragen offen

Der BDK sprach die Stimmung an der Basis und den weiterhin ungeklärten Umgang mit möglichen Besoldungsansprüchen aus zurückliegenden Jahren an.

Staatsminister Poseck kündigte an, am 13. November 2026 in einem Spitzengespräch mitden Gewerkschaften einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Zugleich machte er deutlich, dass die Landesregierung am Familieneinkommensmodell festhalten will. Musterklagen und ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung werden seitens der Landesregierung weiterhin kritisch gesehen.

Der BDK erwartet eine rechtssichere und faire Lösung, die den Beschäftigten Planungssicherheit gibt und jährlich neue Widersprüche überflüssig macht.

Der BDK bleibt dran

Der BDK Hessen dankt Staatsminister Prof. Dr. Roman Poseck für das offene Gespräch. Entscheidend ist nun, dass den Ankündigungen konkrete Verbesserungen folgen.

Der fachliche Austausch mit dem Innenministerium soll 2027 fortgesetzt werden. Der BDK wird die Interessen der Kolleginnen und Kollegen dabei weiterhin kritisch, konstruktiv und mit Nachdruck vertreten.

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