Gewalt und Respektlosigkeit gegen Blaulicht und Gesellschaft

01.02.2023

„Schutz für die, die uns schützen“ – Veranstaltung im Innenministerium Baden-Württemberg am 24.01.2023. BDK BW vor Ort.
Gerd Altmann - Pixabay

Unter der Überschrift: „Schutz für die, die uns schützen“ lud das Innenministerium Baden-Württemberg Vertreter der gesamten Blaulichtfamilie, aber auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften, am 24.01.2023 zu einem Erfahrungsaustausch ins Innenministerium Baden-Württemberg. Anlass für diese Veranstaltung waren die zunehmenden Respektlosigkeiten, Beleidigungen und Gewalttätigkeiten gegen alle diejenigen, welche sich für die Sicherheit und das Gemeinwohl der Bevölkerung einsetzen. Die vorläufige Spitze diese Problems wurde mit den Angriffen auf Einsatzkräfte zum Jahreswechsel 2022/2023 in Berlin erreicht.   

Für den BDK BW nahm der Stellv. Landesvorsitzende Klaus Ullenbruch an der Veranstaltung teil. Gekommen um, nach eigenen Angaben, in erster Linie „zuzuhören“, waren neben der Spitze des Landespolizeipräsidiums, Frau Justizministerin Marion Gentges (CDU) und Herr Innenminister Thomas Strobl (CDU). Moderiert wurde die Veranstaltung von Innenstaatssekretär Wilfried Klenk. 

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Während des Erfahrungsaustausches kam jeder anwesende Vertreter zu Wort und konnte die bestehenden Probleme aus seiner Sicht schildern. Alle, teilweise auch mit eindrücklichen Beispielen für die bestehenden Probleme unterlegten Schilderungen, machten klar, dass die Respektlosigkeiten und die Gewalt gegen Einsatzkräfte in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Nachdem Gewalt gegen Polizeibeamte in der Vergangenheit schon nahezu zur Tagesordnung gehörte, war man sich einig, dass mit den Angriffen auf Retter wie Feuerwehr und Rettungsdienst, sowohl in der Quantität, aber auch in der Qualität, eine neue Dimension erreicht ist. 

Für den BDK BW erklärte Klaus Ullenbruch, dass man sich den Tätern, im übertragenen Sinne, klar entgegenstellen muss. Die Eskalationsspirale beginne mit Respektlosigkeiten und Beleidigungen. Deshalb sei hier jeder gefordert, der so angegangen werde, die Taten, soweit möglich, zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen, um bereits früh zu zeigen: „STOPP, bis hierher und nicht weiter!“. Im weiteren Verlauf sei es an der Justiz, die entsprechenden Delikte konsequent zu verfolgen und auch entsprechende Strafen auszusprechen. Hier sei auch Schnelligkeit gefragt, um die „Strafe auf dem Fuße folgen zu lassen“. Durch das beschleunigte Verfahren , wie gerade in Heilbronn in der Umsetzung, sei hier ein Anfang gemacht.   

Einig waren sich alle Anwesenden, dass es nicht angehen könne, dass Straftaten, welche sich gegen Einsatzkräfte richten, wegen mangelndem öffentlichen Interesse durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Es liege auf der Hand, dass hier ein öffentliches Interesse immer gegeben ist. Frau Ministerin Gentges sagte zu, hier nochmals auf die Leiter der Staatsanwaltschaften zuzugehen um dieses Problem zu thematisieren.

Ferner wurde die klare Forderung formuliert, insbesondere Polizeibeamten den Rücken zu stärken und sie mit einem Vertrauensvorschuss auszustatten, welcher auch nach außen dokumentiert wird. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik ihren Polizeibeamten misstraue bzw. die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns grundsätzlich in Zweifel gezogen werden könne. Durch geschaffene Beschwerdestellen bzw. die in der Einführung befindliche Kennzeichnungspflicht für geschlossene polizeiliche Einheiten werde ein Vertrauensvorschuss für Polizeibeamte gerade nicht nach außen sichtbar.   

Insgesamt entstand der Eindruck, dass durch die Verantwortlichen der Ministerien verschiedene Anregungen aus dem Teilnehmerkreis aufgenommen wurden. Hier wurde die zeitnahe Prüfung und, sofern machbar, die Umsetzung zugesagt. Hier bleibt wie immer abzuwarten, „was unterm Strich rauskommt“.  

Auch verschiedene Präventionsansätze wurden diskutiert. Einig war man sich auch hier, dass auch hierdurch keine schnellen Lösungen zu erwarten sind.  

Zusammenfassen bleibt festzuhalte, dass es sich hier um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, welches mit diesem Erfahrungsaustausch nicht gelöst sein wird. Es entstand ab er der Eindruck, dass zumindest ein Anfang gemacht wurde.

 

Haltungen des BDK Baden-Württemberg

  • Die Entwicklungen sind nicht neu. Gerade bezogen auf die Polizei, stellen wir seit vielen Jahren eine Zunahme von Respektlosigkeit und Gewalt gegen unsere Beschäftigten fest. Das wurde hinreichend, nicht nur von uns, kommuniziert.
  • Die vorhandenen und zuletzt geschaffenen, teils erweiterten materiellen Rechtsgrundlagen im Strafgesetzbuch betrachten wir als ausreichend an, um diesem Phänomen strafrechtlich zu begegnen.
  • Auf justizieller Ebene halten wir Eilverfahren neben dem konsequenten Ausschöpfen der Strafrahmen für den richtigen Weg.
  • Täter und Hintergründe von Straftaten müssen nüchtern kriminologisch und kriminalistisch bewertet werden. Entsprechende Expertise ist bei der Erstellung und Beschreibung eines Lagebildes einzubeziehen.
  • Für den BDK BW steht fest, dass die durchaus besorgniserregende Entwicklung der letzten Jahre oder gar Jahrzehnte nur (gesamt-)gesellschaftlich betrachtet und gemeinsam bewältigt werden kann. Die Polizei hat hierbei gesetzlich klar definierte Aufgaben.