Gleiche Chancen sollten für alle gelten

17.02.2017

Ein bislang wenig Beachtung findendes Problem innerhalb unserer Polizei betrifft die Karriere-Chancen so genannter Seiteneinsteiger nach § 16 unserer Laufbahnverordnung.
Gleiche Chancen sollten für alle gelten

Seit einigen Jahren werden verstärkt Experten außerhalb des öffentlichen Dienstes gesucht, die schnell und effektiv in die kriminalistische oder polizeiliche Sachbearbeitung unserer Landespolizei einsteigen können. Dies sind insbesondere IT-Könner, Fachleute für die Bearbeitung von Wirtschaftskriminalität, Pressesprecher, Juristen oder Projektmanager. Sie gelten deshalb als Seiteneinsteiger, weil sie ohne polizeiliche Ausbildungen oder Erfahrungen kommen. Sie werden, sofern sie zum Polizeibeamten ernannt worden sind, in Modulen zum Polizisten fortgebildet und erhalten zu Beginn einen Dienstrang als Kommissar oder Oberkommissar (Juristen als Rat), je nach Bildungsabschluss. Nicht erst nach der Probezeit sollen sie gleichberechtigt als Polizeivollzugsbeamte gelten. Leider gibt es hier einen großen Haken.

Der erwähnte § 16 der Laufbahnverordnung von MV eröffnet den Hochschulabsolventen die Möglichkeit, in die Laufbahnen des ehemaligen gehobenen und höheren Dienstes als Polizisten einzutreten. Für den höheren Dienst sehen wir bislang keine späteren Hemmnisse. Unsere oft jungen Beschäftigten des gehobenen Dienstes jedoch, die nicht über die polizeiliche Fachhochschulausbildung kommen, sehen sich den üblichen Polizeiabsolventen nicht vollständig gleichgestellt. Will ein Experte aus dem IT- oder Wirtschaftsbereich ebenfalls in den höheren Dienst aufsteigen, so ist ihm das gegenwärtig aus formalen Gründen verwehrt, weil diese Aufstiegsmöglichkeit nicht gesetzlich verankert ist.

Obwohl das Grundgesetz die Gleichbehandlung vorschreibt und gleichen Zugang zu allen öffentlichen Ämtern freigibt, können aktuell nur Juristen oder Mediziner direkt in den höheren Polizei- oder Verwaltungsdienst einsteigen und übliche Polizeiabsolventen in den höheren Dienst aufsteigen. Aus der Privatwirtschaft kommende Cybercrimeexperten, Wirtschaftsspezialisten, Informatiker oder Projektmanager können das wegen einer Gesetzeslücke nicht und das nicht erst seit heute. Da auch Fachkarrieren mit Aufstiegen bis in den höheren Dienst in unserem Bundesland für die Polizei nicht vorgesehen sind, fehlt besonders unseren neuen Spezialisten eine klare Perspektive.

Dies ist einerseits eine eindeutige und nicht hinnehmbare Benachteiligung. Andererseits führt diese offensichtliche Perspektivlosigkeit dazu, dass sich “die Neuen” wieder eine Beschäftigung auf dem freien Wirtschaftssektor suchen. So musste das Landeskriminalamt innerhalb kurzer Zeit die Kündigung von zwei anerkannten Fachleuten hinnehmen, die zu den Spitzen ihres Faches gehören. Wir behaupten, dass sich diese Beiden bei einer vertretbaren Perspektive einer polizeilichen Karriere noch heute Polizeioberkommissar nennen würden.

Die Pflicht zum umgehenden Handeln sehen wir eindeutig beim Ministerium für Inneres und Europa. Wir haben nicht mehr mitgezählt, der wievielte Warnschuss diese Kündigungen zum Thema fehlender Motivation oder Karriere in unserer Landespolizei nun schon war. Ein schnelles Aufwachen ist angesagt. Nicht nur nach unserer Auffassung kann es jede Polizei nur auszeichnen, wenn dort die guten und besten Experten ihres jeweiligen Faches arbeiten würden. Dafür muss allerdings noch einiges getan werden.

Wir unterstützen jede diesbezügliche Initiative als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten nur zu gerne.