Güteverhandlung im Arbeitsrechtstreit zum Arbeitszeitmodell Metropolitan ausgesetzt

11.06.2018

Güteverhandlung unserer klagenden Mitglieder von mehreren Kammern des Arbeitsgerichts Berlin -im Arbeitsrechtstreit zum Arbeitszeitmodell Metropolitan- ausgesetzt
Güteverhandlung im Arbeitsrechtstreit zum Arbeitszeitmodell Metropolitan ausgesetzt

Bereits Ende Mai hat die 60. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin sämtliche für den 13. Juni 2018 anberaumten Kammertermine nunmehr „aus dienstlichen Gründen" auf Mittwoch, 13. Dezember 2018 verlegt.

Diese Entscheidung ist sehr ärgerlich, da das Land Berlin in zahlreichen Verfahren die ihm gesetzten Erwiderungsfristen versäumt hat und die Rechtsanwälte diesbezüglich Verspätungsrügen erhoben hatten mit dem Ziel, dass die verspäteten Vorträge des Landes Berlin nicht mehr zugelassen werden. Aufgrund der Terminverlegung werden diese Rügen nunmehr wohl nicht mehr als ursächlich für die Verzögerung des Rechtsstreits anzusehen sein und die Verspätungsrüge nicht greifen.

Nun hat kürzlich auch die 56. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin die für den 6. Juni 2018 in den Klageverfahren wegen Arbeitszeit anberaumten acht Termine kurzfristig aufgehoben und auf den 19. Dezember 2018 verschoben.

Anlass der Terminverschiebung waren in diesem Fall die von den Rechtsanwälten noch eingereichten Klageerweiterungen, zu denen das Gericht der Gegenseite zunächst rechtliches Gehör gewähren muss. Der zugegebenermaßen späte Zeitpunkt der Klageerweiterungen beruhte darauf, dass die ursprünglich geplante (seit mehreren Monaten fertig gestellte) Klageerweiterung geändert werden musste, da die von den Klägern benötigten Informationen häufig nicht in Erfahrung gebracht werden konnten und können, wie sich anlässlich der Erwiderungen auf den Vortrag des beklagten Landes regelmäßig herausstellt.

Dies beruht nicht zuletzt darauf, dass viele Mitarbeiter nicht über nachvollziehbare Arbeitszeitnachweise verfügen, denen die benötigten Informationen entnommen werden könnten.

Trotz aller Enttäuschung darüber, dass nun noch nicht die ersten gerichtlichen Entscheidungen fallen konnten, so hat die 56. Kammer die Terminverlegung jedoch in mehreren Verfahren dazu genutzt, Auflagen an den Arbeitgeber zu erteilen.

Die nächsten Kammertermine in den Klageverfahren sind wie folgt anberaumt:
21. Kammer am 8. August 2018, Raum 236
58. Kammer am 2. Oktober 2018 (Güte- und Kammertermin!)
58. Kammer am 4. Oktober 2018
60. Kammer am 13. Dezember 2018
56. Kammer am 19. Dezember 2018.

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