Haushalt 2020 NRW - BDK bezieht Stellung

03.11.2019

Haushaltsberatungen finden nicht nur im Parlament statt, sondern auch in den Ausschüssen. Wie jedes Jahr beteiligt sich der BDK NRW mit schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen, dieses Jahr persönlich durch Sebastian Fiedler (Landesvorsitzender BDK NRW), Manfred Vomschloß (Geschäftsführer BDK NRW) und Klaus Öchsner (Landesverband BDK NRW). Die geplante Steigerung des Polizeihaushaltes um über 6 Prozent begrüßt der BDK. Die Entwicklung zeigt in eine richtige Richtung. Hinreichend ist der Budgetansatz nicht.
Haushalt 2020 NRW - BDK bezieht Stellung
Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Schälte, Bernd

Die Polizeidichte in NRW rangiert im innerdeutschen Vergleich unter den letzten Plätzen. Auch die auf Initiative des BDK erhöhten Einstellungszahlen auf 2.500 vermögen das Defizit nicht zu ändern. Im bevölkerungsreichen NRW, mit der geringen Anzahl an Polizeibeschäftigten (relativ zur Bevölkerung) kann die Polizei die an sie gestellten Aufgaben schon seit längerer Zeit nicht in vollem Umfang erfüllen.

Insbesondere für die NRW-Kriminalpolizei gilt exemplarisch:

  • Einfache und mittlere Kriminalität wird vielfach nur noch verwaltet

  • Das auf dem Papier vorhandene Personal ist nur zu einem Bruchteil im Dienst
  • Ohne die Bereitschaft in hohem Maße Mehrdienst zu leisten, und ohne intrinsische Motivation wäre der Dienstbetrieb nicht aufrechtzuerhalten

  • Tarifbeschäftigte werden teilweise bei der Kräfteverteilung der in Abzug gebracht. Eine reale Verstärkung blieb aus

  • Die Einführung einer notwendigen neuen Vorgangsbearbeitungssoftware belastet vor allem die Kriminalpolizei

Es gibt ein strukturelles Defizit bei der Kripo NRW. Diesem muss mittelfristig mit einem Zuwachs um 2.000 Stellen sowie langfristig um 4.000 Stellen begegnet werden. Die Polizei NRW muss einen Personalkörper von mindestens 60.000 Beschäftigte anstreben.

Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sehen wir zusätzlichen Personalbedarf im Bereich der Steuerfahndung und des Verfassungsschutzes.

Der BDK NRW fordert insbesondere

Bekämpfung Kinderpornographie

Die Ermittlerinnen und Ermittler, unterliegen einer enormen psychischen Belastung.  

Der BDK NRW fordert die Einführung einer Erschwerniszulage von monatlich 150 Euro um dadurch auch die Wertschätzung dieser Arbeit zu signalisieren.

Kommissionsarbeit

Erschwerniszulagen werden auch bemessen nach konkreten Einsatzszenarien. Zeitlich befristete Belastungen sind in der Kriminalpolizei ebenfalls festzustellen. Ermittlungsverfahren der Banden- und Organisierten Kriminalität sowie Mordkommissionen sind durch eine längere Ermittlungsdauer gekennzeichnet.

Die Kolleginnen und Kollegen, die sich durch Mitarbeit oder Leitung dieser Verantwortung stellen, empfinden diese Aufgaben als besonderen Motivationsschub. Aber durch nicht planbare Dienstzeiten und viele Überstunden sehen sie sich einer enormen Mehrbelastung gegenüber. Eine Kompensation findet bislang nicht statt.

Der BDK NRW fordert daher eine Auszahlung von monatlichen 150 EURO an Erschwerniszulage.

Nebenkosten Todesermittlungsverfahren

Im Bereich der Todesermittlungen werden Nebenkosten für Verrichtungen an Leichen geltend gemacht. Dadurch abgegolten ist u.a. ein erhöhter Reinigungsbedarf bei besonders belastenden Leichenschauen, z.B. Suizid an Bahnanlagen, lange Liegezeiten usw.

Seit 2008 gilt, dass die Zahlung in Höhe von 10 Euro nur einmal pro Arbeitstag oder Dienstschicht in Betracht kommt.

Der BDK NRW fordert, die Leichenschau pro Fall mit einer Zulage in Höhe von 10 Euro zu kompensieren.

Modularer Aufstieg - Einführung A13 Z

Die Landesregierung hat die Möglichkeit des modularen Aufstiegs in den höheren Polizeivollzugsdienst geschaffen. Davon macht sie nur sehr zögerlich und halbherzig Gebrauch. Es entsteht ein höherer Dienst zweiter Klasse. Die Beförderungsmöglichkeiten enden bei A 14. Die erheblichen Widerstände sind nicht zielführend und ergeben nicht die dringend notwendige Entlastung im höheren Dienst.

Daher regt der BDK NRW die Einführung eines Besoldungsamtes A 13 mit Amtszulage zu prüfen.

Funktionszuordnung A12, A13

Nur der BDK war von Beginn Kritiker der Ausgestaltung der Funktionszuordnung (FZO). Mit ihrer Einführung wurden der Kripo mehrere hundert Stellen in A 12 / 13 „gestohlen“. Nur unsere öffentlichen Proteste führten zu teilweiser Kompensation. In der Kripo sind seitdem zahlreiche weitere Aufgaben zugekommen. Der Stellenanteil A 12 / 13 wurde nicht angepasst.

Selbst marginale Verbesserungsvorschläge scheiterten am Widerstand insbesondere einer anderen Gewerkschaft der Polizei.

Der BDK NRW begrüßt, dass mittlerweile bei allen Beteiligten ein Umdenken stattgefunden hat. Das Problem durch Abwanderung von hochqualifizierten Kriminalisten wird jetzt nicht mehr in Abrede gestellt.

Der BDK NRW Fordert, die finanziellen Bedingungen für eine erheblich Ausweitung der Stellen A 12 / 13 sind zu schaffen.

Tarifbeschäftigte

Insbesondere (nicht nur) im IT-Bereich hat die Polizei Probleme bei den Stellenbesetzung.

Der BDK NRW fordert eine bessere Bezahlung, eine Möglichkeit der späteren Verbeamtung und die Zahlung einer Fachkräftezulage von monatlich 1.000 Euro.

Auszahlung von Mehrarbeit

Die Höhe der Mehrarbeitsvergütung ist nicht sachgerecht und muss deutlich erhöht werden.

Der BDK NRW fordert zudem erneut auf die Einführung von Lebensarbeitszeit-konten.

Besoldung

Der BDK NRW fordert die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, die Wiedereinführung von Urlaubsgeld und die Erhöhung des Weihnachtsgeldes auf 100%, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten.

Sachausstattung Kriminalpolizei

Die Anzahl der zivilen Funkstreifenwagen zivil soll erneut sinken. Ein Hauen und Stechen um die Reservierung von Zivilfahrzeugen ist bei der Kriminalpolizei an der Tagesordnung. Für die täglichen Aufgaben stehen oft keine Fahrzeuge zur Verfügung. Eine entsprechende Sachausstattung der Kriminalpolizei gehört zur absolut notwendigen Vorsorge.

Im Rahmen der Digitalstrategie der Polizei NRW - Mobile Kommunikation wurde die Kriminalpolizei bislang ebenso nicht berücksichtigt. Die Ausstattung der Kriminalpolizei mit den mobilen Endgeräten (Smartphones) zur Datenabfrage ist personenscharf notwendig. Für die Auswahl der Dienststellen, die sich Poolgeräte teilen müssen, gibt es keine fachlich nachvollziehbaren Gründe. Die Entscheidung wird daher innerhalb der Kripo als diskriminierend wahrgenommen. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum die Kriminalpolizei für Durchsuchungseinsätze nicht mit Außentragehüllen zu den Schutzwesten ausgestattet werden sollen.

In den genannten Fällen fordert der BDK NRW dringend Nachbesserung.

Gebäudemanagement

Bei den Dienstgebäuden der Polizei wurde in der Vergangenheit ein Investitionsbedarf von mehr als 700 Mio. Euro als notwendig erachtet. Im Gesamtetat des Ministeriums sind aber nur 22 Mio. Euro an Investitionen vorgesehen.

Der BDK NRW fordert die Investitionshöhe entsprechend anzupassen.

BDK Stellungnahme 2019 Finanzausschuss

BDK Stellungnahme 2019 UA Personal