Hells Angels, Bandidos usw. - kriminelle Vereinigungen oder doch nur eine Vereinigung von Kriminellen?

10.12.2016

Ein Filmbeitrag des HR in der Sendung Maintower vom 09.12.16 mit einem Interview des Landesvorsitzenden Dirk Peglow.
Hells Angels, Bandidos usw. - kriminelle Vereinigungen oder doch nur eine Vereinigung von Kriminellen?

Das Treiben sogenannter "Outlaw Motorcycle Gangs" ist eine Form der organisierten Kriminalität; daran darf es keinen Zweifel mehr geben. Die vermehrt festzustellende Gründung neuer Clubs ist leider immer mehr mit offenen Konflikten der hierarchisch geführten und zumeist abgeschotteten Gruppierungen verbunden. Nicht zuletzt durch diese Konflikte sind die in diesem Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen mit den notwendigen Freiräumen auszustatten, um die oftmals langen und aufwändigen Ermittlungen in Ruhe führen zu können.

Das kriminalpolizeiliche Handeln darf sich nicht darauf beschränken, auf entsprechende Vorfälle, wie wir sie anlässlich einer Schießerei in der Innenstadt von Frankfurt am Main in diesem Jahr hatten, nur zu reagieren. Die Organisationsstruktur dieser Gruppierungen, der hohe Grad ihrer Vernetzung im In- und Ausland, aber auch die häufig anzutreffende Vermischung legaler und illegaler Tätigkeitsfelder bieten ausreichend Grundlagen dafür, täterorientierte Ermittlungen zu führen, die sowohl steuer- und gewerberechtliche Aspekte, aber auch alle Maßnahmen der Vermögens- und Gewinnabschöpfung sowie des Vereinsrechts berücksichtigen.

Der Tatbestand des § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) ist nahezu nicht nachweisbar; die Anzahl der einschlägigen Urteile entsprechend gering. Die bislang bundesweit durchgeführten Verbotsverfahren sind notwendige aber nicht ausreichende Nadelstiche auf dem Weg zu einem bundesweiten Verbot aller OMCG's.

 

Die Sendung vom 9.12.16 man man hier anschauen: 

http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=3142

 

Dirk Peglow

Landesvorsitzender

BDK Hessen

 
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