Hinausschieben des Ruhestandes auch weiterhin möglich

13.04.2017

Wie das Ministerium für Inneres und Sport am 12.04.2017 mitteilte, ist das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand auch nach dem 30.06.2017 generell möglich.
Hinausschieben des Ruhestandes auch weiterhin möglich

Nachdem die finanziellen Voraussetzungen innerhalb des Landeshaushaltes geprüft worden sind, wurde nunmehr allen Angehörigen des ehemaligen mittleren und gehobenen Dienstes unsere Landespolizei die Möglichkeit eröffnet, ihre Dienstzeit über die gesetzliche Ruhestandsgrenze hinaus zu verlängern. Dabei gelten natürlich die Vorgaben des Haushalts. Derzeit kann die Verlängerung bis längstens zum 30.06.2018 beantragt werden. Die Anträge müssen auf dem Dienstweg an das Ministerium für Inneres und Sport, Referat 420, gerichtet werden.

Zwingende Erfordernisse für die Genehmigung einer Dienstzeitverlängerung sind – wie immer – die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung sowie eine Einschätzung der personalführenden Dienststelle zum gestellten Antrag. Bereits gestellte Anträge werden ebenfalls kurzfristig geprüft und den Interessenvertretungen vorgelegt.