Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand – Forderung des BDK nach Stellenpool trägt Früchte

18.06.2019

Der BDK sieht schon lange das Erfordernis, die Polizei Berlin deutlich personell zu stärken. Ein wirksames, Instrument dazu kann die freiwillige Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand sein. Im Gegensatz zur Lehrerschaft in Berlin existieren in der Berliner Polizei im Grunde keine freien Planstellen. Der BDK schrieb hierzu den Innensenator an, nun wurde eine Möglichkeit der Finanzierung geschaffen.
Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand – Forderung des BDK nach Stellenpool trägt Früchte

Der BDK sieht schon lange das Erfordernis, die Polizei Berlin deutlich personell zu stärken. Ein wirksames, allerdings nur fein dosiertes Instrument dazu kann die Nutzung der freiwilligen Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand sein. Als Vorgabe hat die Behördenleitung im Dezember 2018 neben andere Kriterien die Verfügbarkeit einer freien Planstelle als Voraussetzung erteilt.

Schon früh hat der BDK in verschiedenen Gesprächen und Schriftsätzen darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zur Lehrerschaft in Berlin freie Planstellen in der Berliner Polizei im Grunde nicht existieren. Das Hinausschieben des Ruhestands darf aber nicht zulasten der Beförderungsoption anderer Kolleginnen und Kollegen gehen. Um also die Möglichkeiten der Hinausschiebung des Ruhestands nutzen zu können, haben wir regelmäßig eine gesonderte Stellenfinanzierung eingefordert. Bislang haben die politischen Entscheidungsträger hier keinen Handlungsbedarf oder keinen Handlungsspielraum gesehen.

Zuletzt haben wir am 27. Mai 2019 Herrn Innensenator Geisel angeschrieben, anhand eines Beispiels aus dem LKA 6 den dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht und erneut eine gesonderte Pool-Finanzierung für die Hinausschiebung des Ruhestands angemahnt.

Wie durch eine Information des Personalrats LKA an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun am 12. Juni 2019 bekannt wurde, scheinen unsere Bemühungen Früchte zu tragen. „Wir freuen uns umso mehr, dass sich die Senatsverwaltung für Inneres und Sport nunmehr entschieden hat, eine zusätzliche Finanzierung für Möglichkeiten der Lebensarbeitszeitverlängerung bereitzustellen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Möglichkeit, wichtige Experten für einen Übergangszeitraum weiter im aktiven Dienst der Polizei Berlin zu halten, ist damit deutlich greifbarer geworden. Es wird nun darauf ankommen, die Verteilung der vorhandenen Ressourcen sachgerecht zu prüfen. Im Mittelpunkt aller Bemühungen sollte dennoch weiterhin stehen, Kolleginnen und Kollegen an der Altersgrenze durch rechtszeitige, strategische Personalentwicklung adäquat ablösen zu können und damit den besonderen Belastungen des Polizeidienstes Rechnung zu tragen.

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