Hochrangiger Austausch in der Bayerischen Staatskanzlei, ein Bericht

17.03.2026

Am gestrigen Montag hatte der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Vertreter der drei Polizeigewerkschaften in die Bayerische Staatskanzlei geladen.

An dem Austausch nahmen u.a auch Innenminister Joachim Herrmann, der Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Landespolizeipräsident Michael Schwald sowie der Leiter der Abteilung C3 im Bayerischen Staatsministerium des Innern teil.

 

Der BDK begrüßt den wertschätzenden Austausch, der im Hinblick auf wachsende Verunsicherung unter den Beschäftigten der Bayerischen Polizei, Beamte wie Tarifbeschäftigte gleichermaßen, dringend geboten war. Hatten doch die Neuregelung zur familienpolitischen Teilzeit und die Entscheidung der Staatsregierung das vor kurzem erreichte Tarifergebnis mit sechsmonatiger Verzögerung auf die Beamten zu übertragen für erheblichen Unmut bei den Kolleginnen und Kollegen aller Sparten gesorgt. Zudem kursierten zuletzt vermehrt Mutmaßungen im Kollegenkreis, die wöchentliche Arbeitszeit, wie auch die Lebensarbeitszeit könnten angehoben werden.

 

Im persönlichen Gespräch wurden die Argument sachlich ausgetauscht und Dr. Söder erläuterte die Beweggründe die zu den bereits beschlossenen Maßnahmen führten.

Vorweg bekannte sich Dr. Markus Söder zum Beamtentum insbesondere in den Kernbereichen staatlichen Handelns und damit auch der Polizei.

In diesem Zusammenhang erklärte er, dass es keine Planungen seitens der Staatsregierung für die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, wie auch für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit gibt.

 

Weiterhin darf darauf vertraut werden, dass es bei der Bayerischen Polizei keinen Stellenabbau geben wird.

Insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der PKS, die rückläufige Zahlen für das Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr und den niedrigsten Stand seit 1978, aufweist, begrüßt der BDK dieses Bekenntnis der Staatsregierung zur seit Jahren herausragenden Polizeiarbeit. Innenminister Herrmann unterstrich das durch neuest Befragungen der Bevölkerung (BayernTrend des BR) wonach fast 80% der Befragten mit der Gewährleistung der Inneren Sicherheit sehr zufrieden, mindestens aber zufrieden sind.

 

Hinsichtlich des Beschlusses der Staatsregierung, das Tarifergebnis erst sechs Monate nach dessen Inkrafttreten auf die Beamten zu übertragen wurden hingegen die unterschiedlichen Ansichten zwischen Staatsregierung und der Gewerkschaftsvertreter sehr deutlich.

Der BDK vertritt hier sehr klar die Auffassung, dass sich die Wertschätzung auch in finanzieller Hinsicht für die Beamten ausdrücken muss! Die Kolleginnen und Kollegen müssen aufgrund dieses Beschlusses seit Ende des letzten Tarifvertrages zum 31.10.2025 bis 01.10.2026 auf eine Lohnerhöhung warten was aus unserer Sicht nicht zumutbar ist. Spitzenleistung in Sachen innere Sicherheit, und das Jahr für Jahr, muss eben auch spitzenmäßig entlohnt werden!

 

Weiterhin wurde die Neuregelung der familienpolitischen Teilzeit erörtert. Dabei wurde durch Dr. Markus Söder deutlich gemacht, dass mit der Neuregelung Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden soll, die in der Hauptsache nicht innerhalb der Polizeibehörde entstanden sind. Durch mich wurde darauf hingewiesen, dass das Vorgehen unglücklich war, da die Neuregelung überhastet durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht wurde und die Polizeipräsidien ohne jegliche Vorgaben alleine bei Neu- und Verlängerungsanträgen gelassen wurden. Dadurch sei erheblicher Unmut bei den Beschäftigten entstanden, die auf die Teilzeit angewiesen sind und Jahre im Voraus planen. Innenminister Herrmann erklärte dazu, dass hier noch tragfähige Lösungen für die Polizei ausgearbeitet werden. In Rede stehen hier Regelungen zur Antragsteilzeit.

 

 

Bezüglich der Diskussionen zur Amtsangemessenheit der Alimentation wurden seitens der Staatsregierung keine konkreten Aussagen getroffen. Dr. Söder sprach hier den Gewerkschaften das legitime Recht zu eine gerichtliche Überprüfung anzustreben. Der BDK hat hier von Anbeginn der Neuregelung der Besoldung seine Mitglieder unterstützt, vornehmlich durch Gewährung des Rechtsschutzes, der von anderen Gewerkschaften seinen Mitgliedern nicht zuerkannt wurde. Eine Vielzahl von Klagen ist hier noch bei allen Bayerischen Verwaltungsgerichten anhängig. Auch vom Bundesverfassungsgericht sind hierzu noch wegweisende Entscheidungen ausstehend. Wir berichteten in der Vergangenheit mehrfach darüber.

 

Meinerseits wurde noch ein Kernthema des BDK thematisiert, welches unseren Tarifbeschäftigten mehr Anerkennung, aber auch vielfältigere Aufstiegsmöglichkeiten bringen soll, die Kriminalassistenz. LPP Schwald verwies hierzu auf das Pilotprojekt des PP Unterfranken, welches zunächst abgewartet werden müsse. Eine eingehende Bewertung soll dann zeitnah erfolgen.

 

Der BDK wird die Entwicklungen, insbesondere zur Teilzeit, zur Alimentation und zur Kriminalassistenz weiter beobachten aber auch aktiv weitergestalten. Die sehr gute Entlohnung unserer Arbeit ist ein Muss, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass trotz rückläufiger Zahlen der PKS die Aufklärungsquote erneut gesteigert werden konnte!

 

Du.Wir. BDK Für Euch

 

Es grüßt Euch

 

Frank Häublein

stellv. Landesvorsitzender

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Bayern
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