Hohes Risiko durch wachsende Zahl von Geldautomatensprengungen

28.06.2021

Der Innenausschuss des Landtags NRW ließ sich von Sachverständigen beraten. Neben anderen war der BDK NRW, vertreten durch seinen stellv. Vorsitzenden Oliver Huth, als Sachverständiger eingeladen.
Hohes Risiko durch wachsende Zahl von Geldautomatensprengungen
Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Schälte, Bernd

Das Phänomen Geldautomatensprengung beschäftigt die Kriminalpolizei NRW seit Jahren. Nachdem dieses Phänomen zunächst in den Niederlanden seinen Anfang fand, reagierte man dort mit massiven Gegenmaßnahmen, was zu einem Verdrängungseffekt nach Deutschland, vorwiegend NRW, führte.

Besonders gekennzeichnet sind diese Taten durch rücksichtloses Verhalten der Täter. Zur Tatausführung werden immer häufiger Explosivmittel eingesetzt, die nicht selten auch zu erheblichen Gebäudeschäden führen und damit eine große Gefahr für Bewohner und zufällig anwesende Passanten darstellen.

Nach der Tat wird mit überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtslosem Fahrverhalten vom Tatort geflüchtet.

In der Sachverständigenanhörung waren neben dem BDK NRW auch der Bankenverband Nordrhein-Westfalen und das LKA NRW zugegen.

Der Bankenverband Nordrhein-Westfalen erläutert die hohen Anstrengungen, einerseits die Bargeldversorgung durch Geldautomaten (GAA) sicherzustellen, andererseits alle zumutbaren präventiven Maßnahmen einzusetzen, um solchen Angriffen vorzubeugen.

Das LKA NRW erläutert die historische Entwicklung, gibt Einblick in Täterstrukturen und Täterverhalten und skizziert die repressiven und präventiven Maßnahmen der Polizei NRW.

Der BDK NRW erläutert kurz die aktuelle Situation und stellt in der Folge die besondere Belastung der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen in den Vordergrund:

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass es aus gewerkschaftlicher Sicht sehr ambitioniert ist, ein ganzes Kriminalitätsphänomen von lediglich einer einzigen Ermittlungskommission bearbeiten zu lassen.

Dabei ist allerdings auch lobend zu erwähnen, dass die Landesregierung durch die Schaffung einer Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft bisherige justizielle Zuständigkeitsfragen konzentrieren konnte.

Am Beispiel der GAA Sprengungen bemängelt der BDK NRW insgesamt, dass die Kriminalpolizei nicht für die Bekämpfung von bestimmten Phänomenen aufgestellt worden ist.

  • Die Kriminalpolizei ist personell nicht in der Lage, den gesetzlichen Auftrag vollumfänglich zu erfüllen.
  • Der kriminalpolizeiliche Nachwuchs ist unzureichend für die zu bewältigenden allgemeinen und gerade in diesem Phänomen anfallenden Aufgaben qualifiziert.
  • Die nordrhein-westfälische Kriminalpolizei bleibt in der derzeitigen Organisationsform unter ihren Möglichkeiten und so nicht zukunftsfähig aufgestellt

Der Zustand der Kriminalpolizei stellt für die Landesregierung eine Achillesferse dar.

Im WDR 5 Westblick forderte Oliver Huth bessere Zusammenarbeit mit den Niederlande

Stellungnahme des BDK NRW