Immer im Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen – auch ohne Tariffähigkeit möglich –

19.03.2021

Stellungnahme auf Tarif-Info 01/2021 der GdP Thüringen – Tariffähigkeit – Erfolge der GdP
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Anstatt sich so wichtigen Tarifthemen, wie z. B. den geänderten Eingruppierungsregeln für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik zu widmen, informierte die GdP Thüringen am 17.03.2021 ihre Mitglieder unter anderem darüber, dass der BDK nicht tariffähig ist. Diese Tatsache ist weder neu noch weltverändernd.


Es ist jedoch positiv zu werten, dass nach langer Zeit endlich wieder einmal eine Tarif-Information der GdP Thüringen an die Öffentlichkeit gelangte, nachdem man sich in den letzten Monaten fragen musste, ob dort überhaupt noch gewerkschaftliche Tarifarbeit stattfindet.


Um die Frage zu beantworten, welche Erfolge der BDK feiert, verweisen wir zunächst sehr gerne auf das Ergebnis der Personalratswahlen 2018.
Denn dort wurde deutlich, dass der noch junge Tarifbereich unseres gewerkschaftlichen Berufsverbandes in Thüringen, auch ohne das Vorliegen einer Tariffähigkeit, von einer Vielzahl der Beschäftigten akzeptiert wird.
Die Arbeitnehmerlisten des BDK, die 2018 erstmals ins Rennen um die Plätze in den Personalräten gegangen sind, bestanden ihre Feuertaufe und erzielten nicht unerhebliche Erfolge. Einer von zwei Sitzen im Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei entfiel auf die Arbeitnehmerliste des BDK. Im Landeskriminalamt stellt der BDK gar zwei von drei Arbeitnehmervertreter im Örtlichen Personalrat.

Damit haben die BDK-VertreterInnen die Möglichkeit, sich in, aber auch außerhalb dieser Gremien noch stärker und effizienter für die Belange der Tarifbeschäftigten in der Thüringer Polizei einzusetzen.

Ganz oben auf unserer Agenda stehen dabei:

  • mehr Wertschätzung für die Tarifbeschäftigten und ihrer Arbeit,
  • eine nachvollziehbare und tarifgerechte Eingruppierung; Beratung,
    Unterstützung und Begleitung von Beschäftigten, z. B. bei entsprechenden
    Antragstellungen, Eingruppierungsfeststellungsklagen (wir berichten
    zu gegebener Zeit),
  • qualifizierte Fortbildungen, z. B. bei der Mitwirkung an der Ausarbeitung
    der Dienstvereinbarung über das Qualifizierungskonzept für Tarifbeschäftigte der Thüringer Polizei im P-HPR


Dazu braucht es keine Tariffähigkeit.

Die Zusammenarbeit mit den KollegInnen der GdP in den Personalvertretungen gestaltete sich bisher überaus kollegial und produktiv. Umso mehr irritiert es nun, dass mithilfe einer Mitgliederinformation seitens der GdP Thüringen Zwietracht gesät werden soll. Das ist nicht in unserem Sinne und schon gar nicht im Interesse unserer Tarifbeschäftigten, deren Belange für uns immer die oberste Priorität hatten und haben werden.


Was die Tarifverhandlungen betrifft, so werden wir unsere Forderungen formulieren, auch wenn der BDK nicht mit am Verhandlungstisch sitzt. Vielleicht ist ja die eine oder andere Anregung für die Tarifparteien dabei.
Da das Grundrecht auf Streik gem. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz dem BDK verfassungsrechtlich garantiert wird, werden wir auch wieder in diesem Herbst, gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, für einen akzeptablen Tarifabschluss auf die Straße gehen und so unseren Beitrag leisten. Denn das ist das, was die Kolleginnen und Kollegen von uns erwarten - Auch ohne Tariffähigkeit!


Bund Deutscher Kriminalbeamter
Katrin Ruhmann
Tarifpolitische Sprecherin