Impfreihenfolge

26.02.2021

Nach langem Warten dürften in den kommenden Wochen auch die ersten Polizeibeschäftigten mit den freiwilligen Impfungen gegen COVID-19 an der Reihe sein. Bei der Priorisierung tun sich allerdings Fragen auf!
Impfreihenfolge

Hannover, den 26.02.2021

 

Die Grundlagen zur Bildung der Impfreihenfolge wurden in der Impfverordnung (CoronaImpfV) durch das Bundesministerium für Gesundheit beschrieben. Entsprechend dieser Verordnung hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eine Differenzierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen und eine Gruppe mit hoher Priorität (§ 3 Nr. 6 CoronaImpfV) und eine mit erhöhter Priorität (§ 4 Nr. 3 CoronaImpfV) gebildet.

Grundsätzlich fallen alle Beschäftigten der Landespolizei in die Gruppe mit erhöhter Priorität. In die Gruppe mit hoher Priorität, die vorrangig ein Impfangebot erhalten soll, fallen u. a. Mitarbeitende mit unplanbaren Bürgerkontakten. Hierzu zählen neben der Bereitschaftspolizei und dem Einsatz- und Streifendienst u. a. auch die Angehörigen der Tatortgruppen, des KDD, des FK 4 (sofern mit der Aufklärung von Versammlungsgeschehen betraut), der Lagezentren, der Fahndungsgruppen und des SEK.

Zur großen Verwunderung aufmerksamer Leser sind die Angehörigen der Mobilen Einsatzkommandos (MEK) nicht in der Gruppe mit hoher Priorität aufgeführt.

Aber: Die Begründung der Einstufungen der Fahndungsgruppen und des SEK (Vollstreckung von Haftsachen und Festnahmen ausgeschriebener Personen bzw. Einsatz bei gefährlichen, nicht vorhersehbaren Sofortlagen mit geringen Lageerkenntnissen) sind für die MEK ebenso einschlägig! Des Weiteren sind die Einsätze des MEK immer, insbesondere im Rahmen der sogenannten Landesbereitschaft, mit unvorhersehbaren und unvermeidbaren Kontakten zu Bürgerinnen und Bürgern verbunden. Auch für die Mitarbeitenden im Personenschutz, ebenfalls Teil der niedersächsischen MEK, gilt dies uneingeschränkt.

In den bestehenden „Pandemieplänen“ der Polizeibehörden sind neben den Lagezentren und den Einsatz- und Streifendiensten auch richtigerweise stets die Spezialeinheiten als sog. Kernbereiche definiert, deren Funktionsfähigkeit durch konsequente Maßnahmen unbedingt sichergestellt werden muss.

Vor diesem Hintergrund fordern wir den Minister auf, alle Angehörigen der niedersächsischen MEK unverzüglich in die Gruppe mit hoher Priorität aufzunehmen!


Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

 

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