In eigener Sache!

10.11.2017

Stellungnahme zu den Presseberichterstattungen der letzten Tage bezüglich meiner Person
In eigener Sache!

Niemand kann bestreiten, dass eine freie Presseberichterstattung eine wesentliche Grundlage für eine aufgeklärte Öffentlichkeit ist und dass alle Umstände, welche das Gemeinwesen betreffen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen und müssen. Niemand bestreitet - und schon gerade ein Kriminalist nicht, dass für jeden Verdacht einer möglicherweise strafbaren Handlung das Instrument der staatsanwaltlichen Ermittlung das am besten geeignete Mittel ist, derartiges aufzuklären, um so Gewissheit zu erlangen, ob eine vorwerfbare Handlung vorliegt oder nicht. Dabei soll aber nicht vergessen werden, dass es erhebliche Unterschiede gibt zwischen einem Verdacht, einem begründeten Verdacht und einem bloßen (gezielten) Anwurf.

In den vergangenen Tagen haben verschiedene Vertreter der freien Presse berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges gegen mich eingeleitet habe. Dem soll zugrunde liegen, dass ich in den vergangenen Jahren im Rahmen einer Teilzeitregelung teilweise weiter die Besoldung von meinem Dienstherrn, der Freien und Hansestadt Hamburg, erhalten habe, ohne dass ich hierfür eine „Arbeitsleistung“ erbracht haben soll.

Tatsache ist, dass ich, nachdem ich bereits rund zwei Jahre das Amt des BDK-Bundesvorsitzenden kommissarisch ausgeübt habe, im September 2013 zum Bundesvorsitzenden des BDK gewählt wurde. Tatsache ist, dass ich am 8. November 2017 – ein Tag vor Erscheinen der erwähnten Presseveröffentlichungen – erneut in dieses Amt für die nächsten vier Jahre gewählt wurde. Tatsache ist weiter, dass mein beamtenrechtlicher Dienstherr bei der ersten Aufnahme dieses Amtes zum einen den nachvollziehbaren Stolz darüber äußerte, dass ein Polizeibeamter der Stadt Hamburg mit diesem Amt betraut wurde, sowie zum anderen, dass mein Dienstherr meine Dienstausübung so ausgestaltete, dass mir die Wahrnehmung der Aufgaben des Amtes als Bundesvorsitzender des BDK ermöglicht und erleichtert wurde. Tatsache ist, dass ich seitdem meine vereinbarten dienstlichen Aufgaben im vereinbarten Rahmen für die Polizei Hamburg wahrgenommen habe und wahrnehme. Tatsache ist, dass mir im Juni dieses Jahres seitens meines Dienstherrn bestätigt wurde, dass die getroffene Vereinbarung auch für die nächste Amtsperiode gelten würde. Tatsache ist, dass die getroffene Regelung nach Bekanntwerden der sogenannten „Causa Wendt“ in Frage gestellt und überprüft wurde, zumal in der Zwischenzeit die verantwortlichen Personen auf Seiten der Freie und Hansestadt Hamburg wechselten. Das Ergebnis dieser Klärung besteht in der Klarstellung und erneuten Bestätigung der auch zuvor bestehenden Regelung.

Ich werde selbstverständlich an einem staatsanwaltlich geführten Ermittlungsverfahren konstruktiv mitwirken, um den Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären. Ich habe zu keinem Zeitpunkt den Dienstherrn oder die Öffentlichkeit oder irgendwen anders über die Verhältnisse meiner Beschäftigung getäuscht, so dass der Vorwurf eines Betruges nicht haltbar und bar jeder Grundlage ist. Die Zielrichtung und der Zeitpunkt der jetzigen Berichterstattung ist allerdings deutlich und natürlich kein Zufall.

Ich verwehre mich dagegen, die Grenzen zwischen einer Untersuchung und einer Verurteilung zu verwischen: Gerade Kriminalbeamte wissen, dass jedem Verdacht - egal wie fernliegend und absurd dieser auch ist - grundsätzlich zu folgen ist, und dass ausschließlich ein objektiv und ohne Vorurteile geführtes Verfahren ein richtiges Ergebnis bringen kann. Ein solches Verfahren wird aber durch die Staatsanwaltschaft geführt, nicht durch eine tendenziöse Berichterstattung bestimmter instrumentalisierter Organe der Presse.

 

André Schulz

 

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