Initiative "Gemeinsam gegen Hass im Netz"

04.10.2020

Der BDK Sachsen begrüßt die Initiative "Gemeinsam gegen Hass im Netz", welche ab dem 1. Oktober 2020 die Möglichkeit einer vereinfachten Meldung strafrechtlich relevanter Inhalte auf den Seiten von Medienunternehmen gewährleistet.
Jan Alexander - Pixabay

Anhand eines Onlineformulars erfolgt die Meldung von Inhalten direkt an die Generalstaatsanwaltschaft. Dieses Procedere ermöglicht eine umgehende rechtliche Würdigung, um strafrechtlich relevante Inhalte von - oftmals auch kritischen - Meinungsäußerungen abzugrenzen. In direkter Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt kann so der polizeiliche Fokus auf die wesentlichen Inhalte gelegt und Ermittlungskompetenzen gebündelt werden.

Die Initiative zeigt zudem, dass ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz zur Bekämpfung von Hass im Netz notwendig ist. Die enge Zusammenarbeit der Generalstaatsanwaltschaft, Polizei und Medien bildet hierbei einen ersten wichtigen Schritt.

Tatsächliche Prognosen zu aufkommenden Fallzahlen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht validieren und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Hochrechnungen lassen jedoch erahnen, dass zukünftig eine Vielzahl von strafrechtlich relevanten Inhalten aus dem polizeilichen Dunkelfeld ins Hellfeld geraten und ein dementsprechend hoher Anstieg der Fallzahlen in diesem Phänomenbereich zu verzeichnen sein wird. Hierdurch ist von einem statistischen Anstieg der Straftaten auszugehen, welchen man u. A. durch die Schaffung personeller Ressourcen begegnen muss.

Neben den personellen Ressourcen bei der Polizei und Generalstaatsanwaltschaft ist auch die Schaffung der technischen Infrastruktur essenziell. Dies beinhaltet neben einer zeitgemäßen technischen Ausstattung auch die Möglichkeit eines Austausches auf Bundesebene, um Redundanzen im Rahmen der Bearbeitung zu vermeiden. Eine enge Zusammenarbeit ist daher zwingend anzustreben.

Der BDK Sachsen erkennt in der Schaffung der Initiative ein wirksames Werkzeug, um der zunehmenden Verrohung im Netz zu begegnen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem sich Straftäter frei unter Wahrung deren Anonymität bewegen können. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG ist zu schützen, hat jedoch auch Grenzen. Daher ist die frühzeitige rechtliche Abgrenzung zwischen Hatespeech und kritischer Meinung von hoher Relevanz. Strafrechtliche Inhalte sind zu entfernen, jedoch sollte niemand Bedenken tragen, seine Meinung öffentlich zu äußern, sofern diese keine Straftatbestände tangiert.

Torsten Schmortte
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Stellvertretender Landesvorsitzender Sachsen