Innen- und Hauptausschuss berücksichtigen BDK-Forderungen zur EZulVO: Pauschalen für Leichenbesichtigungen und Brandortbearbeitungen

16.05.2019

Die Koalitionäre sind dem BDK bei allen Vorschlägen in den Ausschüssen 1:1 gefolgt und haben dem Plenum eine dringende Beschlussempfehlung erteilt. Die Verordnung beinhaltet nun neben Zulagen für Leichenbesichtigungen bzw. Teilnahmen an Obduktionen zwischen 5-15 € auch Pauschalen für die Bearbeitung von Brandorten oder anderen gefährlichen Orten orientiert an deren jeweiliger Gefährdungsbeurteilung zwischen 10-30 €.
Innen- und Hauptausschuss berücksichtigen BDK-Forderungen zur EZulVO: Pauschalen für Leichenbesichtigungen und Brandortbearbeitungen

2002 hat der Berliner Senat mit einer kleinteiligen Berechnung festgestellt, dass die vormals durch den BDK durchgesetzte sogenannte „Ekelpauschale“ zu hoch bemessen sei. Sie wurde in der Folge auf die aktuelle Höhe von 2,60 € je Fall bei maximal 10 Fällen monatlich festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung wurden Kosten für Körperpflegeprodukte, geruchs- und geschmacksüberlagernde Mittel sowie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen nach allgemeinen Erfahrungswerten herangezogen. Nach Überzeugung des BDK ist jedoch nicht allein die Hygiene und die daraus resultierenden Reinigungserfordernisse für eine entsprechende Würdigung ausschlaggebend. Die Bearbeitung von Todesermittlungsverfahren in ihrer gesamten Bandbreite bedeutet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Belastung, die über das normale Maß des täglichen Dienstes hinaus geht, insbesondere gilt dies für Leichenbesichtigungen und die Teilnahme an Obduktionen.
Der BDK ist nun mit Amtsübernahme des neuen geschäftsführenden Vorstandes im Mai 2018 das Thema Zulagen nochmals priorisiert angegangen, da sich die Erschwerniszulagenverordnung in der Überarbeitung befand. Nachdem Herr Innensenator Geisel weitere Anpassungen nicht nur dem BDK versagte, konnten wir unsere Vorschläge im Parlament anbringen.

Die Koalitionäre sind dem BDK bei allen Vorschlägen in den Ausschüssen 1:1 gefolgt und haben dem Plenum eine dringende Beschlussempfehlung erteilt. Unser Anschreiben kann im Original auf unserer Homepage eingesehen werden.
Die Verordnung beinhaltet nun neben Zulagen für Leichenbesichtigungen bzw. Teilnahmen an Obduktionen zwischen 5 bis 15 € auch Pauschalen für die Bearbeitung von Brandorten oder anderen gefährlichen Orten orientiert an deren jeweiliger Gefährdungsbeurteilung zwischen 10 bis 30 €.

Wir bedanken uns besonders bei Benedikt Lux (Bü90/Grüne), der zur Erschwerniszulagenverordnung stets engen Kontakt zum BDK hielt, und allen beteiligten Abgeordneten der Regierungsfraktionen für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung in dieser Sache und gehen davon aus, dass das Plenum den Ausschussempfehlungen folgen wird!

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