Innensenator Grote entscheidet: Zuständigkeit für zentrale Betrugssachbearbeitung geht zurück ins LKA 1!

21.08.2018

Wie dem BDK bekannt wurde, ist Innensenator Andy Grote am gestrigen Tag dem Vorschlag der LKA-Leitung gefolgt und hat sich unter Zusammenlegung der Dienststellen LKA 52 und LKA 55 und für deren Verlagerung mit wesentlichen Zuständigkeiten in das LKA 1 ausgesprochen.
Innensenator Grote entscheidet: Zuständigkeit für zentrale Betrugssachbearbeitung geht zurück ins LKA 1!

Das Drama um eine fach- und sachgerechte Betrugsbekämpfung geht damit in die nächste Runde. Denn wer glaubt, die immerzu vom BDK kritisierte Haldenproblematik in der bisher zentralisierten Betrugsbekämpfung wäre damit erledigt, der irrt.

Zunächst sollen nur die „Namensschilder“ der beiden Dienststellen in eine LKA 1-Variante geändert sowie bestehende Zuschreibungsstrukturen verändert werden. Außerdem werden Teilzuständigkeiten ins LKA 43, LKA 51 und LKA 6 verlagert.

Eine weiterhin zentrale Unterbringung im sogenannten „Shell-Haus“ in der City Nord ist schon deshalb notwendig, weil sich an den dezentralen Standorten der 8 KK des LKA 1 nicht genügend Arbeitsplätze bereitstellen lassen, um die mehr als 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neuen Betrugsdienststelle dort unterzubringen.

Die eigentliche Lösung für die erfolgreiche Abarbeitung der stetig zunehmenden Anzahl von Betrugsverfahren wäre  genügend qualifiziert ausgebildetes Personal. Dieses kann und wird jedoch nur unzureichend und unter zusätzlicher Belastung anderer Ermittlungsbereiche zur Verfügung gestellt, weil schlichtweg Personal im LKA nicht ausreichend vorhanden ist.

Es ist jedoch zu befürchten, dass die Polizeiführung mit der Zuständigkeitsverlagerung der Betrugsbekämpfung in das LKA 1 noch eine andere Hoffnung verbindet: Das Haldenproblem lässt sich besser verstecken. Mit den vermeintlich freien Ressourcen an den Dienststellen des LKA 1, durch welche irrigen Wahrnehmungen auch immer festgestellt und schon sehr verächtlich als „Überlaufbecken“ bezeichnet, will man zukünftig für zurückgestellte Betrugsvorgänge Herr der Lage werden.

Der BDK hat größte Zweifel, dass sich ohne das notwendige „Mehr“ an Personal die Haldenproblematik durch die Zuständigkeitsverlagerung in das LKA 1 nachhaltig lösen lässt. Vielmehr ist zu befürchten, dass diese „Notmaßnahme“  erneut auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminalpolizei ausgetragen wird.

Wir werden die Entwicklung und die Folgen - für die Kolleginnen und Kollegen, aber auch für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung - sehr genau und wachsam beobachten…

 

Der Landesvorstand

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