Innere Sicherheit: Defizite klar benennen oder „Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.“

04.01.2017

Vorgestern präsentierte Vizekanzler Gabriel (SPD) sein Papier „Zeit für mehr Sicherheit in Zeiten wachsender Unsicherheit“, gestern folgte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit seinen „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“. Heute beginnt die Klausurtagung der CSU im Kloster Seeon, die ganz im Zeichen der Inneren Sicherheit stattfindet und an deren Ende mit Sicherheit auch ein bemerkenswertes Papier präsentiert werden wird. Herzlich willkommen im Bundestagswahljahr 2017!
Innere Sicherheit: Defizite klar benennen oder „Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.“

Der Aufschrei der Länder war groß, als Thomas de Maizière es wagte, in seinem Papier über Defizite in der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu sprechen und dabei auch die Probleme des Föderalismus betrachtete. Die Frösche quakten laut, dass sie am besten wüssten, was gut und richtig für den Sumpf sei und verbaten sich weitere Einmischungen aus Berlin. Also alles gut und weiter so wie bisher? Mitnichten, denn das wäre fatal und ist schon mehrfach schiefgegangen!

Angriffe gegen den Staat richten sich in der Regel gegen den Bund, nicht gegen einzelne Landesverfassungen. Wer genau liest, stellt fest, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière nicht die Landesämter für Verfassungsschutz abschaffen will. Er schlägt vor, die Zuständigkeit für den Verfassungsschutz komplett auf die Bundesebene zu verlagern und die Landesämter als Außenstellen zu behalten. Diese Diskussion ist nicht neu, sie wurde bereits im Rahmen der Fehleranalyse zum Nichterkennen der NSU-Terrorzelle geführt und auch von uns angeregt. Einer der größten Fehler damals war, dass vorhandene Informationen nicht an die entsprechenden Stellen weitergeleitet worden sind. Mehrere Morde hätten vielleicht verhindert werden können, wenn die entscheidenden Informationen überall zur Verfügung gestanden hätten. Dieses Problem besteht heute trotz des daraufhin gegründeten Terrorabwehrzentrums (GTAZ) grundsätzlich immer noch, da die rechtlichen Regelungen den Ländern gerade bei der Bewertung, welche Daten sie weitergeben, teilweise zu viel Spielraum zulassen. Das GTAZ ist keine eigenständige Behörde mit Entscheidungs- oder Anordnungskompetenz, sondern ein „Gesprächskreis“. 16 Landespolizeien und 16 Landesverfassungsschutzdienststellen, BfV, BKA, BND, BPol, GBA, ZKA sowie einige andere Landes- und Bundesbehörden sind derzeit an den Entscheidungsprozessen, z.B. bei der Bewertung von Gefährdern, beteiligt. Der Austausch ist zwar zweifelsfrei besser geworden, birgt aber aufgrund der vorselektierten Informationen und der zahlreichen Schnittstellen immer noch das Risiko, dass wichtige Informationen nicht an den richtigen Empfänger gelangen. Die Informationswege müssen deshalb endlich verbindlich und verpflichtend vorgeschrieben werden. Unter diesen Aspekten ist der Vorschlag also zwingend intensiver zu betrachten. Man wird aber weiterhin in jedem Fall die Verfassungsschutzmitarbeiter vor Ort benötigen.

Ein vom Bundesinnenminister vorgeschlagener bundesweiter Einsatz der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Länder wäre nicht nötig, wenn alle Länder endlich ihre Hausaufgaben machen würden und für die notwendigen materiellen und personellen Ressourcen sorgen würden. Die Defizite einer in den meisten Ländern über Jahrzehnte gehandhabten mangelhaften Einstellungspolitik lassen sich nicht durch hektisches Gegenrudern in ein oder zwei Jahre beheben. Das haben nun auch die meisten Frösche bemerkt und schauen schuldbewusst aus ihren Tümpeln. Darüber hinaus müssen die Länder die notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen, so z.B. die bundesweite Einführung der Schleierfahndung zur Kompensation nicht vorhandener Grenzkontrollen. Sollte sich ein Teil der Länder weiterhin aus ideologischen Gründen dagegen wehren, ist nun mal der Bund gefordert, diese Sicherheitslücke nicht nur zu benennen, sondern auch zu schließen, dann auch mit der Bundespolizei. Sinnvoll wäre zudem zu überlegen, der Bundespolizei generell die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen und -straßen zu übertragen.

Es ist die berechtigte Frage seitens des Bundesinnenministers, ob die Zentralenstellenfunktion des BKA heute noch ausreicht oder ob sich das BKA weiterentwickeln muss. Dafür würde es mehr rechtliche Befugnisse benötigen, gerade auch im Bereich der Telekommunikationsüberwachung, ein Stichwort hier „verschlüsselte Kommunikation“. Grundsätzlich sind aber zuallererst die Landespolizeien in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag gerecht werden zu können. Für die Innere Sicherheit ist der Föderalismus, in der Form wie er heute gelebt wird, ein Sicherheitsrisiko. So leistet sich das relativ kleine Deutschland den Luxus, 16 verschiedene Landespolizeigesetze zur Gefahrenabwehr zu besitzen. Viele Gesetze sind zwar inhaltlich gleich oder zumindest ähnlich, aber es gibt z.B. nur sechs Länder, in denen das Polizeirecht Telefonüberwachungen zur Gefahrenabwehr, also u.a. zum Erkennen von Gefährdern, zulässt. Der Föderalismus ist auch die Ursache dafür, dass die Sicherheitsbehörden inkompatible IT-Systeme benutzen und sich - teilweise einem überzogenen Datenschutz geschuldet - einen rudimentären Informations- und Datenaustausch leisten. Das ist verantwortungslos und gefährlich! Für die zwingend notwendigen einheitlichen IT-Systeme bei der Polizei sollte die Zuständigkeit beim BKA liegen, welches dann (den Ländern!) verbindliche Vorgaben machen kann. Als Grundvoraussetzung zur vielfältigen Aufgabenbewältigung in der Kriminalitätsbekämpfung benötigen wir aber zwingend gut aus- und fortgebildete Kriminalbeamte/innen. Der Bund müsste auch hier endlich die Standards für die Ausbildung der Kriminalisten in ganz Deutschland vorgeben. Das ist eine Aufgabe für das Bundeskriminalamt, die sich sogar aus dem Grundgesetz ableiten lässt. 

Die Frösche haben nun Sendepause. Es ist jetzt an der Zeit, die Sicherheitsarchitektur Deutschlands auf den Prüfstand zu stellen!


André Schulz
Bundesvorsitzender



 

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