Innere Sicherheit ist keine Verhandlungssache - Was wir von der neuen Regierung erwarten

14.10.2019

Seit dem 3. Oktober 2019 liegt das Ergebnis der Sondierungsgespräche des CDU-Landesverbandes Sachsen, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SPD-Landesverbandes Sachsen vor. Die Weichen in Richtung der neuen Regierungskonstellation sind gestellt.
Innere Sicherheit ist keine Verhandlungssache - Was wir von der neuen Regierung erwarten

Mit dem Papier wird auch eine Orientierung über die zukünftige Sicherheitspolitik der Sächsischen Staatsregierung im angestrebten Parteienbündnis gegeben. Für den BDK natürlich Anlass, sich mit diesen Positionierungen zu beschäftigen.

Wird nun alles anders?

Wir fordern vor allem Kontinuität in der Sicherheitspolitik in Sachsen. Es gilt auf dem Erreichten aufzubauen. Die Ausgestaltung der Inneren Sicherheit darf nicht zur Disposition stehen und ist auf hohem Niveau weiter zu verfolgen.

Schauen wir in das Regierungsprogramm 2019 bis 2024 der Sächsischen Union, dort sind die Rahmenbedingungen beinhaltet, die wir zum Maßstab unserer Erwartungen machen.

Die Polizei bedarf einer für die Aufgabenerfüllung hinreichenden personellen Unterlegung.  Die im Ergebnis der Fachkommission gewählte Größenordnung steht als Rahmen, darf aber nicht als Dogma verstanden werden. Über die derzeitige Legislaturperiode hinaus sehen wir ein deutliches Erfordernis, den Stellenansatz bei Polizeivollzugsbeamten und Tarifpersonal weiter auszubauen.

Deutlich zu betrachten ist neben der Frage der Quantität eben auch die der Qualität. Der BDK lehnt jegliche Absenkung von Standards in der Aus- und Fortbildung, auch nicht um den Preis zusätzlicher personeller Ressourcen, ab. Insofern ist in die Aus- und Fortbildung weiter deutlich zu investieren.

Der BDK spricht sich für eine spezialisierte, verwendungsbezogene Aus- und Fortbildung aus. Ein wichtiges Ziel des BDK ist der Bestandsschutz einer leistungsfähigen Kriminalpolizei mit fundiert ausgebildeten Kriminalisten.  

Der im Rahmen der Sicherheitskooperation der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erreichte Fortschritt im Zusammenwirken der Bundesländer bei der Aus- und Fortbildung, der Erarbeitung gemeinsamer Standards und der Nutzung von Synergien muss weiter verfolgt werden.

Der Anteil des gehobenen Dienstes (in Sachsen Laufbahngruppe 2.1) im Stellengefüge der Polizei ist zu erhöhen. Dies ist Ausdruck von Wertschätzung des Polizeiberufes und erhöht wesentlich dessen Attraktivität. Hier besteht in Sachsen nach wie vor ein deutlicher Handlungsbedarf. Das sächsische Beamten- und Laufbahnrecht bietet entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten, um berufliche Perspektiven zu begründen. Wir fordern die Umsetzung dieser rechtlichen Regelungen ein.

Die sächsische Polizei benötigt ein modernes und handhabungssicheres Polizeirecht. Das beinhaltet neben den Standardbefugnissen zwingend die Bereitstellung entsprechender innovativen gefahrenabwehrrechtlich basierender Ermittlungsinstrumente wie die Videoüberwachung in öffentlichen Räumen, der automatisierten Kennzeichenerfassung zu Fahndungszwecken und der rechtlichen Möglichkeiten zur Überwachung von Telekommunikation zur Überwachung der Messenger-Dienste und zur Sicherung von flüchtigen Daten (Online Durchsuchung und Quellen-TKÜ). Hier ist nachzubessern.   

Der BDK setzt sich zudem für eine weitgehende Vereinheitlichung der Polizeigesetze der Länder ein. Der BDK sieht das Erfordernis  eines „Musterpolizeigesetzes“ für die Polizei des Bundes und der Länder. Dieses Gesetz ist mehr als überfällig, da durch das Fehlen dieser einheitlichen Regelungen Sicherheitslücken bedingt sind. Die unter dem Vorsitz des Freistaates Sachsen in der Innenministerkonferenz im Jahr 2017 erreichten Übereinkünfte innerhalb der „Saarbrückener Agenda“ sind wieder aufzunehmen.  

Die Dienst- und Lebensbedingungen in der Polizei bedürfen einer Verbesserung. Neben einer leistungsgerechten Besoldung wird Änderungs- und Modernisierungsbedarf beispielhaft  bei der Flexibilisierung der Dienstzeiten, Jahresarbeits- und Lebensarbeitszeitkonten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Überstundenvergütung, Dienst zu ungünstigen Zeiten und Zulagen gesehen. Der BDK sieht hier deutliche Möglichkeiten, um den öffentlichen Dienst weiter attraktiv und zukunftsfähig zu machen.

Da nehmen wir die Sächsische Union mit den in ihrem Regierungsprogramm 2019 bis 2014  unter Punkt 2. „Recht sichert Freiheit“ postulierten Absichtserklärungen beim Wort.

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