Kabinett beschließt endlich das Beförderungskonzept 2017- Alles gut?

13.11.2017

Im Kabinett wurde am 07.11.2017 endlich das Beförderungskonzept für das Jahr 2017 beschlossen.
Kabinett beschließt endlich das Beförderungskonzept 2017- Alles gut?

Insgesamt wurden dafür 5 Mio. Euro beschlossen, wovon der Bereich MI einen Anteil von 2.359.500 Euro ab 01.12.2017erhalten soll. Das entspricht einem Budgetanteil für Beförderungen und Höhergruppierungen von 47,19 %. Die Verteilung zwischen den Ministerien wurde auf der Grundlage von Beförderungspotentialen (*) und der Beförderungsreife (**) berechnet. Das bedeutet für das MI 2.297 (*) bzw. 1.549 (**) Beschäftigte.

Im Vergleich zu den zuletzt bereit gestellten Beförderungsmitteln bedeutet das zahlenmäßig einen Anstieg auf mehr als das 2 1/2- fache. Doch prima, oder?

Bevor ich jetzt in überschwänglicher Freude ausbreche, betrachte ich die Zahlen einmal näher. Der Vergleich zu den letzten Beförderungsmitteln hat nämlich einen Haken. Die Anzahl der mit dem Budget möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen wird mit festgelegten Pauschbeträgen errechnet. Und diese sind zum Vorjahr erheblich angehoben worden, z.B. bei Beförderungen nach A 9 (2.600 auf 2.900 €), nach A 10 (3.300 auf 4.300 €) oder nach A 12 (3.800 auf 4.700 €). Grob überrechnet könnte das Geld in diesem Jahr also für 1/3 der wartenden Beschäftigten reichen. Also doch nicht so schlecht!?

Erst einmal ist positiv anzumerken, dass die in diesem Jahr nicht verbrauchten Mittel mit in das Jahr 2018 genommen werden dürfen, das war 2016 nicht der Fall. Betrachten wir das heutige Datum, ist zu vermuten, dass wohl größere Teile des Geldes erst im Jahr 2018 fließen werden. Es gibt Anzeichen, dass nicht alle Behörden und Einrichtungen ihre Hausaufgaben erledigt haben und zum 01.12.2017 ihre Beförderungslisten aushängen, um noch vor Weihnachten zu befördern. Die Beförderungsmittel kamen zwar sehr spät aber nicht überraschend. Das Beförderungshemmnis von wieder zu erwartenden Klagen lasse ich da mal unberücksichtigt.

Jeder kann also ausrechnen, wenn in den nächsten Jahren Beförderungsmittel in gleicher Höhe weiterfließen, ist ein Ende des Beförderungsstaus möglich. Wenn das so passiert, bin ich auch für ein „Danke“ an die Politik bereit. Aber auch nicht zu laut, denn schließlich hat jeder Beschäftigte, welcher auf einem höher wertigen Posten seit Jahren arbeitet, seine Vorleistung bereits erbracht. Und das bisher unterbezahlt.

Wir bleiben da weiter am Ball!

Hanno Schulz 
Dessau-Roßlau, den 10.11.2017
Pressesprecher BDK Sachsen-Anhalt