Kabinett erhöht Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamte

10.11.2015

Die Höchstgrenze für den Zuverdienst von pensionierten Beamtinnen und Beamten wird für bestimmte Ausnahmefälle aufgehoben. +++ BDK: Maßnahme wird im Polizeibereich keine Wirkung zeigen.
Kabinett erhöht Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamte


Pressemeldung des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 10.11.2015

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes ins Kabinett ein

Das Kabinett beschloss am 10. November 2015 den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben, wenn der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Fällen ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal entsteht, so wie aktuell im Flüchtlingsbereich. Mit der Öffnung der Hinzuverdienstgrenze bei den Verwendungseinkommen bietet die Landesregierung neue Anreize für pensionierte Beamtinnen und Beamte.

Bisher galt eine Höchstgrenze für den Zuverdienst von pensionierten Beamtinnen und Beamten. Diese wird nun für bestimmte Ausnahmefälle aufgehoben und schafft damit attraktive Voraussetzungen, um Pensionärinnen und Pensionäre kurzfristig zur Unterstützung bei den Integrationsaufgaben zu gewinnen. „Damit schaffen wir die notwendigen Anreize, um den derzeitigen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal zu decken“, so Schmid.

Zur schnellstmöglichen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren hat sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft für die sogenannte Vorgriffsregelung entschieden. Damit kann die Regelung, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, bereits ab Anfang Dezember angewandt werden.

 


 

 

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt diese Modifizierung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes, um die immensen Personalprobleme kurzfristig etwas entspannen zu können. Besondere Situationen erfordern auch besondere Reaktionen.

Dies wird sich aber nicht auf Personaldefizite der Polizei auswirken, weshalb hier weitere, andere Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Situation notwendig sind. Der BDK fordert deshalb die Landesregierung auf,

  • alle noch vorhandenen Stellenbesetzungssperren sofort zu streichen und
  • bei einer freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit im Polizeibereich über das gesetzliche Ruhestandsalter hinaus, diese Haushaltsstellen außerhalb des Stellenplans zusätzlich zu führen und die ursprüngliche Haushaltsstelle sofort neu zu besetzen.

„Wir wollen in dieser besondere Situation und den zunehmenden Belastungen im Polizeibereich vorhandene Erfahrungen sichern, aber auch Berufsperspektiven der folgenden Generationen ermöglichen.“ so der baden-württembergische BDK Vorsitzende Manfred Klumpp. „Wir brauchen diesen Einklang, dass freiwillige längere Dienstzeiten nicht zu Lasten der nächsten Generationen gehen.“

Die finanziellen Rahmenbedingungen sind nach Überzeugung der Kriminalisten des BDK vorhanden1). Es kommt auf den politischen Willen an, auch der Polizei die Rahmenbedingungen für Entlastung und Anerkennung der Belastungen zu schaffen.

Besondere Situationen erfordern auch besondere Reaktionen.

 

 

Ein im gleichen Kontext stehender Antrag (Drucksache 15/7607) wurde Ende Oktober auch von der CDU-Landtagsfraktion in den Landtag eingebracht.

 

 

 

    1) Pressemeldung des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 06.11.2015

    November-Steuerschätzung liegt vor

    Der aktuellen November-Steuerschätzung zufolge kann Baden-Württemberg gegenüber dem Nachtragshaushalt im April 2015 mit Nettosteuermehreinnahmen in Höhe von 953 Millionen Euro im Jahr 2015 und 798 Millionen Euro im Jahr 2016 rechnen. Die Bruttosteuereinnahmen liegen in den Monaten Januar bis Oktober 2015 um 2,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. ... [weiter]