Kein Studienplatz – keine Perspektive?
08.09.2026
Wer keinen Studienplatz erhalten hat, ist deshalb weder beruflich gescheitert noch für höherwertige Aufgaben ungeeignet. Die Auswahlentscheidung ist kein abschließendes Urteil über die bisherige Leistung, die vorhandenen Fähigkeiten oder das persönliche Potenzial.
Für Kolleginnen und Kollegen, die sich der Altersgrenze nähern, kann sie allerdings die letzte realistische Chance auf den regulären Aufstieg gewesen sein. Sie lediglich auf das nächste Auswahlverfahren zu vertrösten, wäre deshalb weder ehrlich noch wertschätzend.
Aus meinen bisherigen Führungsverwendungen kenne ich schwierige Beurteilungsgespräche selbst. Nach einer Beförderung ist die Leistung am Maßstab des nunmehr höheren Statusamtes zu beurteilen. Deshalb kann selbst bei unverändert sehr guter Arbeit die nächste Beurteilung niedriger ausfallen. Das ist beamtenrechtlich anerkannt, für die Betroffenen aber häufig nur schwer nachvollziehbar. Umso größer wird das Unverständnis, wenn zugleich der Eindruck entsteht, dass die geltenden Maßstäbe nicht überall einheitlich angewandt werden.
Nachdem die bisherigen zusätzlichen Auswahlinstrumente weggefallen sind, kommt der dienstlichen Beurteilung derzeit eine entscheidende Bedeutung zu. Zugleich erreichen uns Hinweise, die Zweifel daran wecken, ob die Beurteilungsmaßstäbe in allen Behörden und Vergleichsgruppen gleichermaßen angewandt wurden.
Diesen Hinweisen werden wir gemeinsam mit den zuständigen Personalvertretungen nachgehen. Der verständliche Wunsch nach einem zügigen Abschluss des Verfahrens darf nicht dazu führen, dass die notwendige Prüfung zur bloßen Formalie wird.
Unsere Kritik richtet sich nicht gegen das Innenministerium, die Hochschule oder die mit dem Verfahren befassten Beschäftigten. Die derzeitige Ausgestaltung des Auswahlverfahrens ist eine Reaktion auf die geltende Rechtslage und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Eine Dauerlösung darf sie dennoch nicht sein.
Sachsen braucht ein rechtssicheres, transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren, das neben der dienstlichen Beurteilung weitere geeignete Kriterien berücksichtigt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat zusätzliche Instrumente wie Computertest und strukturiertes Interview nicht grundsätzlich ausgeschlossen, hierfür jedoch eine hinreichende gesetzliche Grundlage verlangt.
Klar ist zugleich, dass auch in einem künftigen Verfahren die dienstliche Beurteilung eine zentrale Rolle spielen wird. Ergänzende Auswahlinstrumente können jedoch dazu beitragen, Eignung, Befähigung und fachliche Leistung umfassender abzubilden. Wichtig ist dabei, dass diese transparent und rechtssicher festgelegt werden.
Der BDK Sachsen stellt das Studium in Rothenburg ausdrücklich nicht infrage. Es bleibt der zentrale Qualifizierungsweg für den Zugang zu allen Ämtern der LG 2.1 und insbesondere zu deren Spitzenämtern.
Das Studium darf aber nicht der einzige Weg in die LG 2.1 sein. Nicht jede leistungsstarke Kollegin und jeder leistungsstarke Kollege kann ein zweijähriges Studium mit der persönlichen und familiären Lebenssituation vereinbaren. Andere erreichen die Altersgrenze, obwohl ihre Erfahrung, ihre Fähigkeiten und ihre Eignung für höherwertige Aufgaben unverändert vorhanden sind.
Deshalb fordern wir neben dem Studienaufstieg einen regelmäßig eröffneten praxisbasierten Aufstiegsweg bis A 11. Das sächsische Laufbahnrecht kennt den prüfungsfreien Aufstieg für besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte bereits heute, bislang allerdings nur unter engen Voraussetzungen und als Ausnahme.
Die Erfahrungen aus früheren Verfahren zeigen, wie wichtig eine rechtssichere Ausgestaltung ist. Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Verfahrensabläufe müssen von Anfang an transparent, nachvollziehbar und rechtlich belastbar sein. Ein sinnvolles Instrument der Personalentwicklung darf nicht erneut durch vermeidbare rechtliche Unsicherheiten gefährdet werden.
Prüfungsfrei bedeutet nicht leistungsfrei.
Wer sich über Jahre bewährt, überdurchschnittliche Leistungen erbracht und seine Eignung für Aufgaben der LG 2.1 nachgewiesen hat, verdient eine echte Entwicklungsperspektive. Für den Zugang zu den Spitzenämtern bleibt das Studium erforderlich. Hervorragende praktische Leistungen dürfen dennoch nicht dauerhaft ohne Aufstiegsperspektive bleiben, nur weil ein Studium familiär nicht passt oder altersbedingt nicht mehr möglich ist.
Das ist eine Frage von Leistung, Fairness und Wertschätzung.
Dauerhafte Ungewissheit und der Eindruck, trotz nachgewiesener Leistung keine Entwicklungschance zu besitzen, beeinträchtigen die Motivation, die Bindung an den Dienstherrn und die Bereitschaft, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Die sächsische Polizei kann es sich nicht leisten, das Potenzial erfahrener und leistungsstarker Kolleginnen und Kollegen ungenutzt zu lassen.
Und ganz offen: Im Jahr 2026 ist es als Führungskraft kaum noch vermittelbar, leistungsstarken Kolleginnen und Kollegen trotz nachgewiesener Fähigkeiten keine realistische berufliche Perspektive aufzeigen zu können.
Den 75 Kolleginnen und Kollegen, die nun ihr Studium in Rothenburg beginnen, gratulieren wir herzlich. Unsere Kritik am Verfahren richtet sich ausdrücklich nicht gegen Euch und schmälert Eure Leistung in keiner Weise.
An alle, die diesmal keinen Studienplatz erhalten haben: Eure Enttäuschung ist verständlich. Eine Ranglistenposition ist aber kein abschließendes Urteil über eure Leistung, eure Fähigkeiten oder euren Wert für die sächsische Polizei.
Ich weiß, dass dies leicht gesagt ist und die Enttäuschung dadurch nicht kleiner wird. Gerade deshalb dürfen Frustration und fehlende Perspektiven nicht allein zum Problem der Betroffenen erklärt werden. Sie sind ein Auftrag an den Dienstherrn, bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen und zugleich an uns als Berufsvertretung, diese mit Nachdruck einzufordern.
Lasst euch die Auswahlentscheidung erläutern, prüft eure dienstliche Beurteilung und sucht bei Zweifeln das Gespräch mit dem zuständigen Personalrat oder dem BDK. Wir können nicht versprechen, dass jede Auswahlentscheidung korrigiert werden kann. Wir versprechen aber, eure Rückmeldungen ernst zu nehmen und uns für faire, verlässliche und rechtssichere Entwicklungsperspektiven einzusetzen.
Den Verweis auf unser gemeinsames Leitbild kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen. Denn Professionalität und Verantwortung dürfen nicht nur eingefordert werden.
Wer professionell arbeitet und über Jahre Verantwortung übernimmt, muss auch faire Möglichkeiten erhalten, sich weiterzuentwickeln und zusätzliche Verantwortung zu tragen.
Torsten Schmortte
Landesvorsitzender des BDK Sachsen