Keine Rauschmittel am Steuer

24.01.2018

Heute beginnt der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar. Im Rahmen dieses Jahrestages befasst sich der dort eingerichtete Arbeitskreis V mit dem Thema „Cannabiskonsum und Fahreignung“.
Keine Rauschmittel am Steuer

Besondere Beachtung finden dabei Rechtsfragen zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Gelegenheitskonsum von Cannabis, zur möglichen Neufestlegung verwaltungsrechtlicher Grenzwerte oder zur Fahreignung nach verschriebenen Cannabisprodukten auf Rezeptschein. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich schon vor Jahren der Diskussion um eine mögliche Änderung des Betäubungsmittelrechtes geöffnet, soweit es sich um den Konsum so genannter Weicher Drogen handelt.

Die Diskussion auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag jedoch dreht sich ausschließlich um die Auswirkungen eines Konsums von Cannabis-Produkten auf die Fahrtüchtigkeit. Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann durch viele als erlaubte oder unerlaubte Rauschmittel dienende Stoffe eingeschränkt werden wie beispielsweise durch Alkohol, Tabletten oder Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz. Wir wollen in diesem Zusammenhang weder eine Lanze für den freien oder unkontrollierten Genuss von Cannabis-Produkten brechen noch die legalen Rauschmittel verharmlosen.

Nach unserer Auffassung aber sollte niemals eine Fahrzeugführerin oder ein Fahrzeugführer unter dem Einfluss die Fahrtauglichkeit beeinträchtigender oder gar ausschließender Mittel am Straßenverkehr teilnehmen. Wer nicht ausreichend fahrtüchtig ist, gehört nun einmal nicht ans Steuer. Es gilt hier, ein durchaus vermeidbares Risiko für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer oder die eigene Person auszuschließen. Egal, weshalb und mit welchen Mitteln sich eine Person in einen rauschartigen Zustand versetzt, der das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr beeinträchtigt oder verhindert.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de