KI in der Strafverfolgung

16.03.2026

Wenn Sparzwang auf Digitalisierung trifft

Der Haushalt der Polizei Hamburg steht sichtbar unter Druck. Gleichzeitig steigen Fallzahlen, Verfahrenskomplexität und gesellschaftliche Erwartungen an eine funktionierende Strafverfolgung. In dieser Situation richtet sich der Blick schnell auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI). Effizienzgewinne sollen helfen, die Leistungsfähigkeit der Strafverfolgung trotz knapper Ressourcen zu sichern. Von der sogenannten „KI-Dividende“ ist im Sprech der Polizeiführung dann schnell die Rede.

Der BDK hält diese Diskussion für richtig, aber sie greift bislang zu kurz. Denn eine zentrale Voraussetzung wird kaum thematisiert: Digitale Systeme können nur so gut arbeiten, wie die Entscheidungslogik strukturiert ist, auf der sie aufsetzen.

Strafverfolgung ist bereits regelbasiert – nur nicht modelliert

Ein erheblicher Teil kriminalpolizeilicher Arbeit besteht aus strukturierten Prüfentscheidungen:

  • „Liegt ein Anfangsverdacht vor?“
  • „Welche Straftatbestände kommen in Betracht?“
  • „Liegt ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor?“

Diese Entscheidungen folgen klaren rechtlichen und kriminalistischen Regeln. Das Problem: Diese Regeln sind nicht systematisch modelliert. Sie verteilen sich auf Gesetze, Dienstanweisungen, Formulare, IT-Masken und Erfahrungswissen der Ermittlerinnen und Ermittler. Für digitale Systeme bleibt diese Entscheidungslogik damit weitgehend unsichtbar. Solange sich daran nichts ändert, bleibt jede Digitalisierung Stückwerk.

Wenn Digitalisierung mehr sein soll als die elektronische Version bestehender Papierprozesse, muss die Logik der Entscheidungen selbst strukturiert werden. Die Grundidee ist einfach: Die Prüfschritte, die Ermittlerinnen, Ermittler und Staatsanwälte ohnehin täglich durchführen, werden systematisch als Entscheidungslogik modelliert. Aus Textnormen werden nachvollziehbare Entscheidungsstrukturen.  Aus implizitem Erfahrungswissen werden explizite Entscheidungsmodelle.

Das Gute, derartige technische Lösungen sind bereits im Einsatz. So wird beispielsweise das sogenannte Rulemapping in den Ländern Schleswig-Holstein und Bayern als Richterassistenzsystem oder im Land Nordrhein-Westfalen für die digitale Gesetzgebung eingesetzt.

Beim Rulemapping werden rechtliche Normen und fachliche Entscheidungsregeln in strukturierte Entscheidungsmodelle überführt, die sogenannten Rulemaps. Der entscheidende Unterschied zu vielen aktuellen KI-Anwendungen: Rulemapping arbeitet deterministisch. Gleiche Eingaben führen zu gleichen Ergebnissen, jeder Entscheidungsschritt bleibt nachvollziehbar, juristische Subsumtion wird transparent abgebildet. Damit entsteht eine Form digitaler Entscheidungsunterstützung, die mit rechtsstaatlichen Anforderungen vereinbar ist. Digitale Systeme unterstützen Entscheidungen, sie ersetzen sie nicht.

Der aktuelle Reflex: KI-Agenten

Parallel wird derzeit vielerorts versucht, sogenannte KI-Agenten einzuführen. Auch innerhalb der Polizei werden erste Pilotversuche unternommen. Der Eindruck aus der Praxis ist ernüchternd: Die Technologie wird gesucht, bevor das Problem sauber beschrieben ist.

In der Realität zeigt sich jedoch schnell ein strukturelles Problem: Wenn Entscheidungslogiken nicht klar modelliert sind, kann auch KI sie nicht zuverlässig anwenden. Hinzu kommt: Generative KI arbeitet probabilistisch. Ihre Ergebnisse beruhen auf Wahrscheinlichkeiten, nicht auf klaren Entscheidungsregeln.

Digitalisierung braucht Struktur, nicht nur „irgendwas mit KI“

Wenn die Strafverfolgungsbehörden unter Haushaltsdruck tatsächlich Effizienzgewinne erzielen wollen, führt kein Weg daran vorbei, die Entscheidungslogik der Strafverfolgung selbst zu strukturieren. Technische Lösungen wie Rulemapping bieten dafür einen konkreten technisch-methodischen Ansatz.

Was bedeutet das konkret für die Polizei?

  • Zeitgewinn: Standardisierte Prüfentscheidungen, wie sie täglich in der Kriminalpolizei anfallen, können automatisiert und damit deutlich schneller bearbeitet werden.
  • Vermeidung von Doppelarbeit und Fehlern: Durch die klare Strukturierung der Entscheidungslogik werden
  • Fehlerquellen minimiert und Widersprüche in der Bearbeitung reduziert.
  • Bessere Nachvollziehbarkeit: Jede Entscheidung bleibt transparent und revisionssicher dokumentiert. Ein
  • Pluspunkt für Rechtssicherheit und interne wie externe Kontrolle.
  • Effizienzgewinne in der Fläche: Gerade bei massenhaft auftretenden Vorgängen und Verfahren multipliziert sich die Zeitersparnis durch die hohe Fallzahl.
  • Entlastung hochqualifizierter Kräfte: In komplexen Verfahren (z.B. Wirtschaftskriminalität) können Spezalistinnen und Spezialisten gezielt durch strukturierte Entscheidungsunterstützung entlastet werden.

Das Ziel ist klar: Nicht „Sparen um jeden Preis“, sondern die Polizei so aufzustellen, dass sie auch unter schwierigen Rahmenbedingungen handlungsfähig bleibt und die Kolleginnen und Kollegen von unnötiger Mehrarbeit entlastet werden.

Eine strategische Frage für Polizei und Justiz

Angesichts der angespannten Haushaltslage wird derzeit intensiv über Einsparungen und Effizienzsteigerungen diskutiert.

Der BDK hält es für notwendig, diese Diskussion strategischer zu führen. Denn die praktischen Folgen von Sparmaßnahmen tragen am Ende die Kolleginnen und Kollegen, die unter steigender Belastung die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung sichern müssen.

Gerade deshalb ist es eine Frage der Verantwortung, jetzt klug zu entscheiden, wo Digitalisierung tatsächlich strukturelle Entlastung schaffen kann.

Wenn stattdessen neue Technologien eingeführt werden, ohne die zugrunde liegenden Entscheidungsprozesse zu strukturieren, droht genau das Gegenteil: zusätzliche Komplexität, neue Reibungsverluste und weiter steigender Druck auf die Beschäftigten.

Wer von den Kolleginnen und Kollegen erwartet, unter Sparbedingungen dauerhaft mehr zu leisten, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass Digitalisierung strategisch, strukturiert und wirksam eingesetzt wird.

Der BDK formuliert deshalb eine klare Erwartung:

Die systematische Modellierung kriminalpolizeilicher Entscheidungslogiken beispielsweise durch Rulemapping sollte zum Gegenstand der gemeinsamen Strafverfolgungsstrategie von Polizei und Staatsanwaltschaft werden.

Nicht als weiteres IT-Pilotprojekt. Sondern als strategischer Ansatz, um Entscheidungsprozesse der Strafverfolgung nachhaltig zu strukturieren und digital unterstützbar zu machen.

Denn eines ist ebenso klar: Wer Sparmaßnahmen organisiert, ohne gleichzeitig die strukturellen Voraussetzungen für echte Entlastung zu schaffen, lädt die Folgen dieser Politik bei den Beschäftigten ab.

Das wäre nicht nur kurzsichtig.  Es wäre den Kolleginnen und Kollegen gegenüber schlicht eine Frechheit.

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Hamburg
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