KI-Revolution verschlafen? BDK nimmt Hamburger Polizeiführung in die Pflicht!

05.11.2026

Bundesregierung kündigt KI-Aktionsplan für Polizeien an – doch wann kommt künstliche Intelligenz endlich bei Hamburgs Ermittlerinnen und Ermittlern an?

Künstliche Intelligenz verändert Wirtschaft, Verwaltung und zunehmend auch die Sicherheitsbehörden. Die Bundesregierung kündigt einen eigenen KI-Aktionsplan für Polizeien und Sicherheitsbehörden an. Doch bei der Hamburger Kriminalpolizei bleibt weitgehend offen, wann moderne KI-Anwendungen die tägliche Ermittlungsarbeit tatsächlich erleichtern werden.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Landesverband Hamburg, sieht deshalb insbesondere die strategische Führung der Polizei Hamburg und des Landeskriminalamtes in der Pflicht, aus technologischen Möglichkeiten konkrete Einsatzperspektiven zu entwickeln.

„Die KI-Revolution findet längst statt. Aber was bedeutet sie konkret für die Hamburger Kriminalpolizei? Unsere Polizeiführung muss diese Frage endlich beantworten. Wer die Digitalisierung ernst nimmt, darf sich nicht darauf beschränken, Projekte zu prüfen und Schwierigkeiten zu beschreiben. Führung bedeutet, Prioritäten zu setzen, Entscheidungen zu treffen und Veränderungen auch tatsächlich umzusetzen“, kritisiert Jan Reinecke, Landesvorsitzender des BDK Hamburg.

Bundesregierung formuliert klare Ziele – wo bleibt der Fahrplan der Polizeiführung?

In ihrem KI-Taskforce-Ergebnisbericht vom 2. November 2026 kündigt die Bundesregierung einen Aktionsplan für den zivilen Sicherheitsbereich an. Ziel sind der Aufbau operativer KI-Fähigkeiten, sichere technische Anwendungen und erforderlichenfalls die Weiterentwicklung gesetzlicher Befugnisgrundlagen.

Die Antwort des Hamburger Senats auf die Große Anfrage zur künstlichen Intelligenz in der Strafverfolgung (Drs. 23/5208) beschreibt dagegen zahlreiche rechtliche und technische Herausforderungen sowie bestehende Prüfungen und Erprobungen. Ein verbindlicher Einführungsfahrplan für die betrachteten kriminalpolizeilichen KI-Anwendungen wird daraus nicht erkennbar.

„Die Bundesregierung will KI in die operative Arbeit der Sicherheitsbehörden bringen. Jetzt ist die Polizeiführung gefragt, daraus eine konkrete Strategie für Hamburg zu entwickeln. Welche Anwendungen werden benötigt? Wer übernimmt die Verantwortung? Welche Projekte haben Vorrang? Und wann werden unsere Kolleginnen und Kollegen tatsächlich entlastet? Genau diese Antworten erwarten wir von einer modernen Polizeiführung“, erklärt Jan Reinecke, Landesvorsitzender des BDK Hamburg.

LLMoin: Digitalisierung mit begrenztem Nutzen für die Ermittlungsarbeit

Der Hamburger KI-Assistent LLMoin wird als Beispiel für die KI-Aktivitäten der Verwaltung angeführt. Für die Verarbeitung schutzbedürftiger strafverfahrensbezogener Daten ist das System jedoch nicht freigegeben. Ein konkreter Zeitplan für eine entsprechende Freigabe fehlt. Auch ein eigener polizeiinterner KI-Assistent für solche Daten ist nach den bisherigen Angaben nicht geplant.

Gerade hier stellt sich für den BDK die Frage, welche technische Alternative die Polizeiführung für die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit verfolgt.

„Ein KI-Assistent für allgemeine Verwaltungsaufgaben ist noch keine KI-Strategie für die Kriminalpolizei. Unsere Ermittlerinnen und Ermittler brauchen sichere digitale Werkzeuge für ihre tatsächlichen Arbeitsprozesse. Es ist Aufgabe der Polizeiführung, diesen Bedarf zu erkennen, entsprechende Lösungen einzufordern und ihre Entwicklung voranzutreiben. Auf andere zu warten, reicht nicht aus“, betont Jan Reinecke, Landesvorsitzender des BDK Hamburg.

Rulemapping: Potenzial erkannt – aber wo bleibt die Umsetzung?

Dass geeignete technische Ansätze existieren, zeigt eine Untersuchung des Landeskriminalamtes Hamburg. Zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 wurde Rulemapping zur Unterstützung standardisierter Entscheidungen bei einfach gelagerten Straftaten und Massendelikten, beispielsweise Ladendiebstählen, erprobt.

Nach Angaben des Senats erwies sich die Methode als grundsätzlich geeignet. Dennoch bleibt offen, wann weitere praktische Erprobungen folgen und unter welchen Voraussetzungen die Technologie in den kriminalpolizeilichen Arbeitsalltag übernommen werden könnte.

„Wenn das eigene Landeskriminalamt eine Technologie erprobt und deren Potenzial erkennt, muss die Führung erklären können, wie es anschließend weitergeht. Welche Entscheidungen stehen an? Welche Ressourcen werden benötigt? Wann beginnt der nächste Praxistest? Erfolgreiche Erprobungen dürfen nicht in endlosen Abstimmungsprozessen versanden. Von der Polizeiführung erwarten wir, dass sie solche Entwicklungen aktiv steuert“, fordert Jan Reinecke, Landesvorsitzender des BDK Hamburg.

Datenschutz ist Pflicht – Führungsverantwortung bleibt bestehen

Der BDK stellt die besonderen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und menschliche Kontrolle ausdrücklich nicht infrage. Gerade bei sensiblen Ermittlungsdaten müssen KI-Anwendungen hohen rechtlichen und technischen Standards entsprechen.

Diese Anforderungen entbinden die Polizeiführung jedoch nicht davon, geeignete Anwendungsfälle zu identifizieren, technische Lösungen prüfen zu lassen und erforderliche rechtliche oder organisatorische Anpassungen gegenüber den zuständigen Stellen einzufordern.

„Natürlich muss die Kriminalpolizei rechtssicher arbeiten. Aber Datenschutz darf nicht zum pauschalen Argument werden, warum notwendige Modernisierung auf unbestimmte Zeit ausbleibt. Wenn rechtliche Grundlagen fehlen, muss die Polizeiführung den konkreten Änderungsbedarf benennen. Wenn technische Voraussetzungen fehlen, muss sie entsprechende Lösungen einfordern. Wer eine moderne Polizei führen will, muss den technologischen Wandel aktiv gestalten“, erklärt Jan Reinecke, Landesvorsitzender des BDK Hamburg.

BDK fordert klare Führungsentscheidungen statt unverbindlicher Zukunftsperspektiven

Der BDK Hamburg erwartet von der Polizeiführung einen überprüfbaren Umsetzungsfahrplan für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung. Dazu gehören konkrete Anwendungsfälle, klare Projektverantwortlichkeiten, verbindliche Meilensteine und messbare Entlastungsziele.

Zudem muss geklärt werden, wie sich die Polizei Hamburg in den angekündigten KI-Aktionsplan des Bundes einbringt und welche gemeinsamen technischen Lösungen künftig genutzt werden können.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen keine weiteren allgemeinen Bekenntnisse zur Digitalisierung. Sie brauchen Anwendungen, die Routinearbeiten reduzieren, Ermittlungsverfahren beschleunigen und ihnen mehr Zeit für die eigentliche Verbrechensbekämpfung verschaffen. Daran muss sich auch die Modernisierungsstrategie der Polizeiführung messen lassen“, betont Jan Reinecke, Landesvorsitzender des BDK Hamburg.

Abschließend erklärt Jan Reinecke, Landesvorsitzender des BDK Hamburg:

„Die Kriminalpolizei darf bei der technologischen Entwicklung nicht abgehängt werden. Unsere Polizeiführung muss jetzt zeigen, dass sie die Chancen künstlicher Intelligenz nicht nur erkennt, sondern auch entschlossen nutzt. Es reicht nicht, den digitalen Wandel zu beobachten. Man muss ihn führen. Sonst wird aus der KI-Revolution für Hamburgs Kriminalpolizei eine verpasste Chance!“

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