Klares NEIN des BDK zur Streichung der Polizeizulage während der Ausbildung

24.01.2010

Im Zusammenhang mit den Ressortkürzungen im Haushalt 2010/2011 hatte die Landesregierung im November letzten Jahres bekannt gegeben, dass ab 2011 die Polizeizulage während der Ausbildung gestrichen werden soll.
Klares NEIN des BDK zur Streichung der Polizeizulage während der Ausbildung

Innenminister Heribert Rech hat nunmehr dem BDK diese Planung bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass dies für die Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes, als auch für die Laufbahnaufsteiger in den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst während der Dauer ihrer theoretischen Ausbildung greifen soll.

Unabhängig vom weiteren Verfahren der Haushaltsaufstellungen werden solche Pläne vom BDK strikt abgelehnt.

Die Polizeizulage ist eine amtsprägende Zulagen und kann nicht mit temporären Zualgen für zeitlich befristete Tätigkeiten und/oder Belastungen vergleichen werden.

"Polizeibeamter ist man nicht nur während einer Dienstschicht oder der täglichen Regelarbeitszeit, sondern mit allen Verpflichtungen rund um die Uhr und jeden Tag. Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte oder selbst Urlaub entbinden nicht von dieser Verpflichtung." stellt der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp fest. Dies entspricht dem Berufsbild und dem Selbstverständnis eines Polizeibeamten.

Für die Kriminalisten im BDK ist deshalb bereits die Basis dieser Pläne nicht schlüssig. Diese resultiert noch aus einer Initiative des Jahres 2003, wonach die Gewährung der Polizeizulage an diejenigen Beamtinnen und Beamten eingestellt werde könne, bei denen aufgrund ihrer dienstlichen Verwendung davon auszugehen ist, dass sie keine vollzugspolizeilichen Aufgaben wahrnehmen werden müssen.

Würde man dem stringent folgen, wäre viele Spitzenfunktionen und herausgehobene Tätigkeitsfelder betroffen und könnten dann wohl kaum mehr besetzt werden.
Damit liegt aber auch die Vermutung sehr nahe, dass man diesen erneuten Einschnitt auf einen Personenkreis reduzieren will, der sich am wenigsten wehren kann, da es für ein berufliches Fortkommen keine Alternative zu diesen Ausbildungsabschnitten gibt.

Sollten die Überlegungen des Ministerrates zur Realität werden, würde die Frage des Aufstiegs in eine andere Laufbahn damit regelmäßig zunächst auf die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit reduziert. Das Leistungsprinzip und die Bestenauslese in der Einheitslaufbahn in der Polizei bliebe vielfach auf der Strecke.

"Es macht doch keinen Sinn der Polizei, bei immer weniger Personal und ständig steigenden Aufgaben und Herausforderungen, immer neue Sonderbelastungen zuzumuten. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass dies auf Dauer nicht gehen kann." ist sich Manfred Klumpp sicher und appelliert an die Landtagsfraktionen, bei den Haushaltsberatungen diesem Spuk ein schnelles Ende zu bereiten.