Koalitionsvertrag der Ampelkoalition steht

10.05.2021

Bewertung des BDK Rheinland-Pfalz
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Der Koalitionsvertrag der neuen (alten) Ampelkoalition ist da und wurde in den einzelnen Parteien diskutiert und schlussendlich unterzeichnet. Zum Thema Innere Sicherheit und damit auch zur Polizei enthält der Vertrag insgesamt 5 Seiten, deren Ausführungen mal mehr, mal weniger detailliert formuliert sind.

 Aus Sicht des BDK sind einige Themen angesprochen, für die wir uns in den letzten Jahren stark gemacht haben: 

  • Personalverstärkung bei der Kriminalpolizei
  • Themenschwerpunkte wie Organisierte Kriminalität, Kipo, Cybercrime, Wikri- und Umweltkriminalität
  • Moderne (zeitgemäße) Ausstattung (u.a. Flexibilisierung der kriminalpolizeilichen Arbeitsplätze durch Ausstattung mit Laptops)
  • Entlastung der Kriminalpolizei durch zusätzliche Tarifstellen

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

„Personal der Polizei/Kriminalitätsbekämpfung

Die hohen Einstellungszahlen der letzten fünf Jahre werden fortgeführt, indem jährlich 500 Polizeikommissar-Anwärter:innen eingestellt werden, um die Zahl von 10.000 ausgebildeten Polizeibeamt:innen ab Oktober 2024 zu erreichen und beizubehalten. Wir stärken die polizeiliche Präsenz im Wechselschichtdienst erheblich und setzen bei der Kriminalitätsbekämpfung auf gezielte Personalzuweisungen, insbesondere an die Kriminalpolizei. Vor allem in den Bereichen Hasskriminalität, Organisierte Kriminalität, Kinderpornographie (Missbrauchsdarstellung), sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Gewalt in engen sozialen Beziehungen (insbesondere Tötungsdelikte gegen Frauen), Kriminalität im digitalen Raum (Cybercrime) sowie Wirtschafts- und Umweltkriminalität setzen wir Schwerpunkte.

Terroristischen Bedrohungen begegnen wir, indem wir unsere Polizeikräfte auch weiterhin mit gezielten Schulungsmaßnahmen auf besondere Lagen vorbereiten und ihnen durch moderne Ausstattung den größtmöglichen Schutz bieten…

Im Rahmen einer Gesamtpersonalplanung werden wir zusätzliche Tarif- und Verwaltungsstellen bedarfsgerecht zur Entlastung der Schutz- und Kriminalpolizei von polizeifremden Aufgaben sowie Spezialist:innen für Technik und Sonderbedarfe einstellen, die sogenannte Sonderlaufbahn Polizei weiter ausbauen und zusätzlich Unterstützungskräfte zur Kriminalitätsbekämpfung einstellen….

 …Digitalisierung

Wir investieren weiter in die Digitalisierung der Polizei. Eine leistungsstarke Polizei muss über moderne digitale Ausrüstung verfügen. Hierzu führen wir die Ausstattung von Polizist:innen mit mobilen Endgeräten fort. Die Onlinewache hat sich als barrierefreier Zugang zur Anzeigenerstattung etabliert und wird als digitaler Service weiter ausgebaut und fortentwickelt. Im Kontext des bundesweiten Modernisierungsvorhabens „Polizei 2020“ werden auch in Rheinland-Pfalz die polizeilichen IT-Fachsysteme und Datenbanken erneuert und fortentwickelt. Die medienbruchfreie Kommunikation zwischen Polizei und Justiz wird dabei gewährleistet.

Wir werden die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz für polizeiliche Zwecke beim Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz anwendungsbezogen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange erforschen, um sie für die Organisation nutzbar zu machen.

Gleichzeitig wird zur Gewährleistung der Informationssicherheit der Schutz der polizeilichen IT-Infrastruktur verstärkt.

Dies sind nur wenige Beispiele von vielen Themen, die der Koalitionsvertrag i.Z.m. (Kriminal-)Polizei anspricht. Insbesondere die Themenschwerpunkte OK, OK-Rauschgift, Wikri und Vermögensabschöpfung sind aus Sicht des BDK sehr wichtige Themen, die in den letzten Jahren aufgrund anderweitiger Themen stark „gelitten“ haben und eine Neuausrichtung erforderlich erscheint. Im Kontext mit der Personalverstärkung ist es dem BDK ein wichtiges Anliegen, dass die Kriminalpolizei durch einen spürbaren Personalzuwachs und Qualitätssteigerung weitaus flexibler agieren kann und damit im Vergleich zur aktuellen Situation wieder „kommissionsfähiger“ wird.

 Der Koalitionsvertrag enthält leider keine Aussagen zum Zulagenwesen, und damit auch nicht zu einer möglichen K-Zulage sowie der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, beides Forderungen des BDK.

 Wir sind gespannt, wie die im Koalitionsvertag beschriebenen Vorhaben umgesetzt werden.