Kommt die IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung endlich?

02.02.2026

Die aktuell ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung nach § 176 TKG ist eine der langjährigen Befassungen des BDK. Daher haben wir es uns auch nicht nehmen lassen, zum vorgestellten Referentenentwurf eine Stellungnahme abzugeben.

Digitale Ermittlungen stehen unter hohem Zeitdruck.
In vielen Fällen werden Straftaten erst verspätet angezeigt oder relevante Hinweise erreichen die Polizei zeitverzögert. Häufig verdichtet sich ein konkreter Ermittlungsansatz erst nach mehreren Wochen – genau in dem Zeitraum, in dem eine verlässliche Identifizierung von Anschlussinhabern über dynamische IP-Adressen oft nicht mehr möglich ist.

Diese Lücke hat spürbare Folgen: Täter können darauf vertrauen, anonym zu bleiben. Digitale Straftaten werden dadurch begünstigt und attraktiver, weil die Wahrscheinlichkeit einer Identifizierung in vielen Fällen gering ist.

Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer ausdrücklichen gesetzlichen Befugnis zur Erhebung von IP-Adressen zu Identifizierungszwecken bei nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdiensten eine notwendige und zeitgemäße Anpassung. Klassische Telefonnummern verlieren zunehmend an Bedeutung, während sich Kommunikation immer stärker auf plattformbasierte Dienste verlagert.

Unsere gesamte Stellungnahme zum Thema finden Sie an dieser Stelle.

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