Konsum harter Drogen und Verlust der Kraftfahreignung

30.04.2014

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich mit der Fahrungeeignetheit auch nach selbst behaupteter Dorgenabstinenz auseinandergesetzt.
VGH BW, Beschluss v. 07.04.2014, Az. 10 S 404/14

 

 

 

 

diesen Inhalt herunterladen: PDF