Kooperationsvereinbarung mit Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum

15.06.2019

Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum durch länderübergreifende Zusammenarbeit. Geht das ohne Zusatzaufgaben und -personal?
Kooperationsvereinbarung mit Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum

Der BDK Baden-Württemberg begrüßt die Kooperation. Eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum beziehungsweise Straftaten, die im besonderen Maße das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beeinträchtigen, ist zudem richtig.

 

(Bild: Pressemitteilung IM BW vom 14. Juni 2019)

Manchmal muss man sich als Berufsverband allerdings auch fragen, ob dabei die vorhandenen personellen Ressourcen berücksichtigt werden. Denn länderübergreifende Aktionen und Kooperation müssen koordiniert, die Einzelmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Wir befinden uns in BW in einer beispiellosen, hausgemachten personellen Talsohle, das wird nicht (mehr) bestritten. Ebenso wenig die Tatsache, dass wir in Sachen Polizeidichte die rote Laterne tragen.

Die Erfolge bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls wurden zuletzt erkauft durch Personalverlagerungen, die wir gar nicht kritisieren wollen, weil die Maßnahmen richtig waren. Aber bei einem Tischtuch, das zu kurz ist, wissen wir alle was passiert, wenn man an der einen Seite zieht.

Dass die vorhandenen Personalressourcen leider kaum berücksichtigt werden, ist auch am Beispiel der Gesetzgebung zu beobachten. Die Weiterentwicklung von Eingriffsmaßnahmen, die Berücksichtigung neuer Technologien bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind notwendige Schritte - äußerst selten werden sie verknüpft mit der Diskussion, wer diese Maßnahmen dann später personell konkret umsetzen soll - auch die Rechtsprechung trägt ihren Teil dazu bei. Denken wir an die neuen Aufwände bei der (wichtigen) Berücksichtigung des Kernbereichsschutzes oder zusätzliche Dokumentations-, Antrags- und Benachrichtigungspflichten. Nicht selten werden die letzten Punkte dann noch polizeiintern verstärkt. Zusätzliche Erfassungen, Berichte, Statistiken, Kennzahlen...

Ergebnis: Gute Sache, aber bitte beim Personal nochmals nacharbeiten. Das kann so nicht bleiben (und mit der Einstellungsoffensive ist es wahrlich nicht getan - Stichwort: rote Laterne).

 

Externer Link, Pressemitteilung:

https://www.polizei-bw.de/baden-wuerttemberg-bringt-kooperationsvereinbarung-mit-bayern-hessen-rheinland-pfalz-saarland-zur-bekaempfung-von-straftaten-im-oeffentlichen-raum-auf-den-weg/