Korruptionsbekämpfung und -prävention – Fachtagung des BDK
30.09.2024
Transparency International Deutschland - Koalition gegen Korruption
Als ersten Gast durften die Anwesenden Herrn Gerhard Bley von der Transparency International Regionalgruppe MV begrüßen, der zunächst die Organisation von Transparency International (TI) darstellte. Herr Bley stellte klar, dass Lobbyismus grundsätzlich nichts Verwerfliches sei, solange dieser transparent und nachvollziehbar ist. Für einen Ländervergleich zum Thema Lobbyismus lohnt sich der Blick auf das von TI erstellte Lobbyranking , welches unter https://lobbyranking.de/laender/mecklenburg-vorpommern/ einzusehen ist. Hier steht Mecklenburg-Vorpommern auf Rang 7 aller Bundesländer. Um das zu verbessern liegt der aktuelle Schwerpunkt der Regionalgruppe M-V bei der „Initiative für ein Transparenzgesetz in M-V“.
"Es gilt Mut zur Offenheit“, so Gerhard Bley. „Wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz weiterentwickeln und dabei eine Gebührenfreiheit für Anfragen an Behörden sicherstellen. “ Zur Umsetzung der Initiative haben sich bereits verschiedenste Unterstützer, so auch der BDK M-V, zusammengeschlossen. Weitere Informationen sind hier https://transparenzgesetz-mv.de/ oder auch hier https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/mv-transparenz-initiative zu finden.
Korruptionsfälle aus der Praxis
Korruptionsfälle aus der justiziellen Praxis
Nun sind Korruptionsdelikte so ausgestaltet, dass grundsätzlich keine der beteiligten Parteien die unrechtmäßige Handlung anzeigen will. Dazu haben beide Parteien als Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO. Zudem resultieren die Verfahren zumeist auf Anzeigen und Aussagen durch Dritte. „Problematisch bei den Ermittlungen von Korruptionsdelikten ist oft der Nachweis der Unrechtsvereinbarung, da diese mündlich geschlossen und mit Sicherheit nicht beim Notar hinterlegt wird.“ so Thorsten Kopf. „Verfahren dieser Art führen häufig zu politischen Äußerungen und einer schnellen Öffentlichkeit.“ Aus diesem Grund sind diese Delikte nicht immer „Lieblingskind“ vor allem bei den jungen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. „Man muss die vorgenannten Umstände und die akribische Arbeit schon mögen.“, so Abteilungsleiter Kopf weiter. „Es zeigt sich jedoch, dass bei ausreichend Durchhaltevermögen und qualitativ guter Arbeit bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften Verfahren der Korruption durchaus erfolgreich geführt werden können.“
Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Den Schlusspunkt setzte Jürgen Enking vom Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Korruptionsprävention. In seinem Vortrag ging Herr Enking auf die Änderungen der Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein. Die damaligen Erlasse und Vorschriften sind seit 2022 in die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie M-V, kurz KorRL M-V, übertragen und ergänzt worden, um Korruption wirkungsvoll vorzubeugen, aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden.
Die KorRL M-V, enthält neben den allgemeinen Grundlagen zur Prävention und zum Verhalten bei Korruptionsverdacht weitere Anlagen, die für jede Behörde des Landes gültig sind. So befindet sich unter der Anlage 1 eine „Erstmalige Belehrung“ bei Aufnahme der Beschäftigung, die nach Punkt 2.1.1 der KorRL M-V jährlich mit allen Beschäftigten zu wiederholen ist. Weiterhin befindet sich in der Anlage 3 ein Leitfaden, der zur Orientierung in der Vorbildfunktion und Fürsorgepflicht von Vorgesetzten dient. „Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie M-V ist aus Sicht des Landesrechnungshofes ein durchaus geeignetes Mittel, um die darin beschriebenen Ziele der Prävention, aber auch der konsequenten Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung korrupter Praktiken zu gewährleisten. Allerdings ist es notwendig, dass die darin beschriebenen Regularien in den Behörden konsequent umgesetzt werden.“ so Jürgen Enking in seinem Schlussstatement.
Fazit
Auch wenn das Thema Korruption ein Nischenthema im Alltag der Landespolizei darstellen mag, so zeigte sich nicht nur durch das breit gefächerte Publikum aus verschiedensten Behörden des Landes wie wichtig es ist, sich vor allem mit der Prävention zu befassen und notwendige Maßnahmen in den Behörden zu implementieren. Denn: „Beschäftigte, die in Bezug auf ihr Amt Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile annehmen, gefährden das Vertrauen der Allgemeinheit in ihre Zuverlässigkeit und setzen das Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes herab.“ (KorRL M-V).
Eike Bone-Winkel