Kriminaldienstmarke, kann die was oder soll die weg?
12.02.2026
jVorweg: Der BDK begrüßt die Einführung neuer Dienstausweise, lehnt aber die geplante Abschaffung der Kriminaldienstmarke entschieden ab. Diese Maßnahme ist weder fachlich begründet noch organisatorisch sinnvoll und stellt einen erheblichen Eingriff in die Sicherheit, die Motivation und die professionelle Identität der Kriminalbeamtinnen und -beamten dar. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, die bewährte und bekannte Marke als Erkennungs- und Markenzeichen abzuschaffen. Gerade in Zeiten der Einführung der neuen Dienstausweise ist sie durch ihre Bekanntheit als verbindendes Element von großer Bedeutung für die Sicherheit bei Einsatzmaßnahmen: sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von den zivil eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Die Kriminaldienstmarke erfüllt hier eine wertvolle Funktion, sie
- ist allgemein in der Bevölkerung bekannt
- schafft als Uniformersatz zusammen mit dem Dienstausweis durch schnelle Erkennbarkeit und eine „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ Sicherheit im Erstkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern
- vermittelt Professionalität.
Ein neuer Dienstausweis war ohne Frage überfällig. Auch dessen Fälschungssicherheit ist ein Fortschritt. Bloß: der Ausweis ist kein Geldschein und sollte nicht an das Gegenüber ausgehändigt werden. Nur dann wären die Sicherheitsmerkmale verlässlich zu überprüfen, nicht aber aus der Distanz und hinter Folien von Ausweismappen. Somit wirft die geplante Maßnahme überdies Fragen der Arbeitssicherheit auf. Auch im Kontakt mit anderen Behörden oder in sensiblen Einsatzlagen ist eine eindeutige, sofort erkennbare Legitimation unverzichtbar. Dies ist erforderlich für die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten und im Weiteren für den Erfolg der polizeilichen Maßnahmen.
Darüber hinaus ist die Kriminaldienstmarke weit mehr als ein bloßes Abzeichen. Sie steht für besondere Qualifikation, langjährige Erfahrung, hohe Verantwortung und spezialisierte Ermittlungsarbeit. Wer regelmäßig bei Wohnungsdurchsuchungen an der Tür klingelt, verdeckt arbeitet oder im Außendienst Zeuginnen und Zeugen befragt, benötigt nicht nur rechtliche Befugnisse, sondern auch eine klare und verlässliche dienstliche Legitimation.
Durch die geplanten Neuerungen gilt: Künftig könnten sich Kriminalbeamtinnen und -beamte nicht mehr als solche ausweisen!
Die Abschaffung der Marke sendet zusammen mit dem Wegfall des Dienstgrades auf dem neuen Ausweis ein fatales Signal: Die spezifische Arbeit der Kriminalpolizei wird entwertet und auf eine organisatorische Nebensache reduziert. Anstatt die Attraktivität des kriminalpolizeilichen Dienstes zu stärken, wird ein weiteres identitätsstiftendes Element gestrichen. In Zeiten von Nachwuchsmangel, steigender Arbeitsbelastung und immer komplexerer Kriminalitätsformen ist das der falsche Weg.
Wir fordern daher nachdrücklich, die Kriminaldienstmarke nicht abzuschaffen. Diese Absicht wurde i.Z.m. dem neuen Ausweis bisher nicht offen kommuniziert. Derartige Veränderungen dürfen nicht durch die Hintertür und über die Köpfe der Beschäftigten hinweg beschlossen werden. Gute Polizeiarbeit entsteht durch Fachlichkeit, Erfahrung und Motivation – nicht durch den Abbau bewährter Strukturen.
Der Landesvorstand