Kriminalitätsbekämpfung vs. Präsenz?

08.03.2020

Wer die Publikationen der letzten Monate in der Öffentlichkeit liest, der könnte meinen, Präsenz wäre das Allheilmittel gegen Erscheinungsformen von Kriminalität. Aussagen des Polizeipräsi-denten in der Hochphase von Wohnungseinbrüchen in Privathäuser oder politische Stellung-nahmen mit Blick auf Clan-Kriminalität oder Straftaten gegen ältere Menschen.
Kriminalitätsbekämpfung vs. Präsenz?


Wer aber spricht von der Wichtigkeit kriminalistischer Ermittlungen als Grundlage polizei-lichen Handelns, wer davon, dass nur durch das Wirken spezialisierter und szenekundiger Kriminalisten die Strukturen, Personen und Netzwerke krimineller Banden sichtbar gemacht werden können ?

Stattdessen hören wir von einem sinkenden Kriminalitätsaufkommen bei hoher Aufklärungsquote….  Also weniger Arbeit bei ausreichend Personal…..

Richtig ist:

Hunderte von Straftaten werden nicht gezählt (zumindest nicht öffentlich), weil sogenannte Aus-landsstraftaten und ungeklärte Internetdelikte nicht in der Statistik auftauchen (KiPo, Falschgeld, falsche Polizeibeamte, Cybercrime). Trotz wiederholt festzustellendem Bezug zur organisierten Kriminalität mit entsprechendem Ermittlungsaufwand im Einzelfall, werden die Taten nicht sichtbar, wenn ein Täter nicht ermittelt werden kann.

Aber: Statistik ist Grundlage der Personalplanung

Deshalb besteht die Gefahr, dass trotz umfangreicher Arbeitsbelastung kein Personalbedarf ausgewiesen wird. Ein politisch brisantes Thema, fehlen doch wesentliche Grundlagen zur Per-sonalplanung des Landes.

Da in Osnabrück genau diese Zahlen aber auch zur internen Personalzuweisung genutzt wer-den, bleibt dieser Bedarf auch dort unberücksichtigt.

Der BDK ist die einzige Berufsvertretung im Personalrat, die wiederholt und energisch auf dieses Missverhältnis hingewiesen und eine Veränderung der Vorgehensweise gefordert hat.

Wir begrüßen es sehr, dass bei der PI Osnabrück nunmehr eine Arbeitsgruppe zur Überarbei-tung der Personalverteilung eingerichtet wurde. Noch wichtiger ist, dass bei der Erarbeitung die Sachkenntnis der Kriminalistinnen und Kriminalisten ernst genommen und berücksichtigt wird.


Deshalb: Präsenz und kriminalistische Ermittlungsarbeit
BDK - Kriminalistischer Sachverstand im Personalrat

 

 

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