Kriminalpolizeiliche Berufserfahrung nicht mehr gefragt? Wer kommt denn auf sowas?

24.02.2022

Die Polizeiabteilung im Ministerium und das LPA überlegen, zukünftig bei der Besetzung von Leitungsfunktionen der Kripo auf einschlägige Berufserfahrung zu verzichten. Der BDK hat hierzu bereits Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen.
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Kriminalpolizeiliche Berufserfahrung nicht mehr gefragt?

Es klingt erstmal unglaublich, aber offenbar bestehen erste konkrete Überlegungen einer Arbeitsgruppe, die fachlichen Anforderungen für die Wahrnehmung von herausgehobenen kriminalpolizeilichen Dienstposten ab Hauptsachbearbeitung (HSB) herabzusetzen. Im Gespräch sind Änderungen der sog. „konstitutiven Anforderungsprofilmerkmale“ oder kurz „konstitutive Merkmale“. Ein etwas sperriger Verwaltungsbegriff, der Mindestanforderungen an Bewerberinnen und Bewerber beschreibt, um zu einem Bewerbungsverfahren zugelassen zu werden.

Hintergrund für die Überlegungen sollen demnach einige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten sein, die eine zu starke Einschränkung des Bewerberfeldes durch „konstitutive Merkmale“ als unzulässig ansehen. Von anderen Verwaltungsgerichten werden sie aber in begründeten Fällen auch ausdrücklich gestützt. So hat das z. B. das OVG Münster „mindestens 2 Jahre Leitstellenerfahrung“ für einen Posten mit herausgehobener Sachbearbeiter- und zugleich Führungsfunktion als sachgerecht anerkannt (Az. 6 B 965/20, 28.09.2020).

Wir sagen, nicht nur sachgerecht, sondern zwingend notwendig!

Kriminalpolizeiliche Berufserfahrung gehört unabhängig von der Sparte zur „DNA" aller herausgehobenen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Kripo.

Zudem haben sich Mindest-Anforderungen für die Bewerbung auf einen herausgehobenen Dienstposten der Kriminalpolizei bewährt. So stellt z. B. „eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Bewältigung umfangreicher und herausragender kriminalpolizeilicher Ermittlungsverfahren“ einerseits sicher, dass sich auch Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei, die seit Jahren erfolgreich bei der Kripo arbeiten, bewerben können und dass anderseits die für die Aufgabe erforderliche Berufserfahrung bei Antritt bereits vorliegt. Dies ist für Leitungsaufgaben mit der Verantwortung für die beweissichere Aufklärung von Sexualdelikten, Rauschgift-, Einbruchs- und Betrugskriminalität oder Cybercrime u. a. fraglos auch dringend notwendig.

Ein Verzicht auf jegliche kriminalpolizeiliche Berufserfahrung hätte zur Folge, dass künftig unabhängig vom bisherigen beruflichen Werdegang allein der aktuelle Dienstgrad, die nachgewiesene Führungserfahrung und – hauptsächlich - die Beurteilung ausschlaggebend wären.

Führungsverantwortung im Sachgebiet 1, Vertretung im K 14, HSB-Rauschgift ohne jemals bei der Kripo gearbeitet zu haben? Aus Sicht des BDK undenkbar und letztlich unverantwortlich, da es einer professionellen Kriminalitätsbekämpfung erheblich schaden würde und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine unnötige Belastung wäre.

Bevor das Kind im Brunnen liegt, hat der BDK daher bereits Kontakt mit den Verantwortlichen in Ministerium und Landespolizeiamt aufgenommen und die Zusage erhalten, dass unsere Argumente Berücksichtigung finden werden.

Wir haken weiterhin nach und werden über künftige Entwicklungen berichten.


Der Landesvorstand