Kripo-Gewerkschaft BDK kritisiert weitere Abschwächung des Polizeigesetzes

07.03.2019

Die Einigung der rot-roten Koalition zum Änderung des Polizeigesetzes führt nun offenbar auch noch zur Streichung der Quellen-TKÜ.
Kripo-Gewerkschaft BDK kritisiert weitere Abschwächung des Polizeigesetzes

Der BDK-Landesvorsitzende, Riccardo Nemitz (45), erklärte hierzu:

„Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ und elektronische Fußfessel sind Befugnisse, die die Polizei zur Abwehr von Terrorakten und zur Bekämpfung von Organisierter sowie anderer schwerer Kriminalitätsformen benötigt. Ganz offenbar sind diese Regelungen nun auf Druck der LINKEN dem Koalitionsfrieden geopfert worden."

Dabei ist es auch ein grundlegendes Bürgerrecht, dass jeder darauf vertrauen darf, dass der Staat die Innere Sicherheit gewährleistet. Dazu sind Befugnisse für die Polizei notwendig. Die ursprünglich vorgesehene Erweiterung ist die Folge der Digitalisierung, der anhaltenden Terrorgefahr, aber auch der Fortentwicklung der Organisierten Kriminalität. Die Gefahr, dass solche Befugnisse durch eine übereifrige Polizei gegen unbescholtene Bürger eingesetzt werden, entbehrt jeglicher Grundlage. Dies will kein Polizeibeamter und als gesetzliches Korrelativ steht der Richtervorbehalt vor den meisten dieser Maßnahmen.

Weitere Probleme ergeben sich aus dem Flickenteppich der Polizeigesetze in Deutschland. Hier erweist sich Föderalismus als deutliche Behinderung einer effektiven Verhütung von Straftaten und der Abwehr von Gefahren.

Bezüglich der personellen Verstärkung des Verfassungsschutzes betont Nemitz: „Natürlich müssen Verfassungsschutz aber auch Polizei personell in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Hier besteht bei beiden Behörden weiterhin Handlungsbedarf.“

Rückfragen: 
0174 1740544

Riccardo Nemitz
Landesvorsitzender
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Landesverband Brandenburg