Kripo-Gewerkschaft BDK: Strafverfolgung im Land Brandenburg vor dem Kollaps?

03.01.2019

Das neue Jahr beginnt gleich mit einem Paukenschlag. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am heutigen Donnerstag den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Brandstifter und Ex-NPD-Politiker Maik Schneider außer Kraft gesetzt.
Kripo-Gewerkschaft BDK: Strafverfolgung im Land Brandenburg vor dem Kollaps?
Photo by rawpixel on Unsplash

Das Gericht begründete dies mit mehreren vermeidbaren "Verfahrensverzögerungen durch die Justiz, die sich in ihrer Summe auf über sechs Monate belaufen".

Der Landesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Riccardo Nemitz (45): „Die Entscheidung ist schmerzhaft und doch zugleich aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nachvollziehbar.“

Maik Schneider war im März 2016 wegen des Brandanschlags auf eine Sporthalle in Nauen, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, festgenommen worden, und saß nun seit beinahe drei Jahren in Untersuchungshaft.  Mit Urteil vom Februar 2017 war er zu einer Haftstrafe zu neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben, sodass das Verfahren neu aufgenommen werden musste. Die unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer war nun der Grund für die Aufhebung des Haftbefehls.
 
Dabei ist seit Jahren bekannt, dass die Gerichte im Land Brandenburg heillos überlastet sind und an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Beispielsweise machten die Präsidenten der brandenburgischen Gerichte im November 2017 in einem Brief an das Justizministerium auf ihre Überlastung aufmerksam. Sie teilten mit, dass sie zunehmend „Strafrabatte“ gewähren müssen, weil die Bearbeitungszeiten zu lang sind und dass die Gefahr besteht, dass auch Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. So wie nun im Fall Maik Schneider, der leider kein Einzelfall ist. 
Erst vor wenigen Wochen musste ein verurteilter Mörder aus Potsdam, ebenfalls wegen zu langer Verfahrensdauer, aus der Haft entlassen werden.

Die Justiz ist in unserem Land über viele Jahre kaputtgespart worden – dies rächt sich jetzt bitter. Die Situation der Strafverfolgungsbehörden muss zweifelsohne als prekär bezeichnet werden. Die Arbeitsbelastung ist unglaublich hoch, Strafverfahren sind heute bedeutend komplexer, deren Bearbeitung um vieles aufwendiger, als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren. Dazu kommen immer neue Deliktsfelder. Dem muss endlich Rechnung getragen werden. Umfragen zufolge haben inzwischen fast ein Drittel der Deutschen kein Vertrauen mehr in die Justiz.
 
Nemitz erklärt weiter: „Die Entscheidungen, Verdächtige aus der Haft zu entlassen, sind als klarer Nachweis für den desolaten Zustand der gesamten Strafverfolgung im Land Brandenburg zu werten! Die rot-rote Landesregierung hat über Jahre hinweg einen knallharten und weit überzogenen Sparkurs bei Justiz und Polizei gefahren. Auch wenn dem inzwischen entgegengesteuert wird, so reicht das nicht aus! Die Auswirkungen werden wir leider noch über viele Jahre vor Augen geführt bekommen.“ 

Die Politik muss sich endlich wieder auf die Kernaufgaben des Staates konzentrieren und den gesamten Apparat der Strafverfolgung personell und materiell so aufstellen, dass dieser seine ureigensten Aufgaben erfüllen kann. Dazu gehören die Personalkörper der Staatsanwaltschaften und Gerichte und ebenso die der Kriminalpolizei und des Strafvollzuges.