Kripo-Gewerkschaft begrüßt Unternehmensstrafrecht; Gegenwind war erwartbar

06.09.2019

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert seit der vom ehemaligen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty im Jahr 2012 wiederbelebten Debatte um ein deutsches Unternehmensstrafrecht dessen Einführung. In diesen Tagen wird nun von den Gegnern eines Unternehmensstrafrechts - auch wenn es derzeit nicht so heißen soll - der erwartete Gegenwind entfacht. Unter ihnen befindet sich das wirtschaftsliberale, arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft sowie Wirtschaftsstrafrechtsanwälte, deren öffentliche Gegenargumentation dem eigenen Marketing nicht abträglich sein dürfte.
Kripo-Gewerkschaft begrüßt Unternehmensstrafrecht; Gegenwind war erwartbar

„Ich ermutige Bundesjustizministerin Lambrecht, standhaft zu bleiben. Die Grundausrichtung des Gesetzentwurfes stimmt. Mit unseren laschen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen, aus denen heraus Straftaten in erheblichem Umfang begangen werden, machen wir uns international lächerlich und tragen nicht zur Verhinderung der größten Wirtschaftskriminalität bei. Diesel- oder Lebensmittelskandale, korruptive Netzwerke großer Unternehmen, Manipulationen von Leitzinsen und Börsenkursen durch Banken, Cum Ex-Geschäfte, Umweltkriminalität, großvolumige Geldwäsche mit Hilfe von Bankinstituten oder strukturelle Hilfe bei Steuerhinterziehung sind Beispiele von Unternehmenskriminalität, die Steuerzahler und legal wirtschaftende Unternehmen jährlich in Milliardenhöhe belasten. Wir brauchen dringend auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht, das die Vorstände zwingt, sich an die Regeln zu halten. Die Sanktionen des aktuellen Ordnungswidrigkeitenrechts drohen allenfalls die Portokassen zu belasten. Alle europäischen Nachbarn sind uns hier voraus.“, fasst der BDK-Bundesvorsitzende Sebastian Fiedler die Forderungen der Kriminalisten zusammen.

Er nennt als Beispiel für eine unzureichende Sanktionierung begangenen Unrechts den Fall VW. So musste Volkswagen im Zuge des sog. Abgasskandales zwar eine Geldbuße in Höhe von 1 Milliarde Euro bezahlen, die eigentliche Sanktion machte jedoch lediglich 5 Millionen Euro aus. Der restliche Betrag in Höhe von 995 Millionen Euro diente der Abschöpfung betrügerisch erlangter Gewinne.

Die derzeitige Rechtslage ist, wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht richtigerweise feststellte, unzureichend. Derzeit können juristische Personen im Falle einer vorsätzlichen Straftat lediglich mit einer Geldbuße (nach § 30 OwiG) bis zu 10 Millionen Euro und bei einer fahrlässigen Straftat bis zu 5 Millionen Euro belangt werden. Diese Grenze möchte die Bundesjustizministerin nach oben verschieben. Im Extremfall würden mehrere Milliarden Euro fällig.

Ebenfalls ist es zu begrüßen, dass die Einleitung eines Verfahrens nicht mehr im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegen soll, sondern ein Strafverfolgungszwang eingeführt werden soll. Von entscheidender Bedeutung ist in den Vorstandsetagen großer Unternehmen und Konzerne nämlich, wie hoch der Verfolgungsdruck und damit die Gefahr der Entdeckung krimineller Handlungen ist.

Der Justizministerin muss jedoch klar sein, dass  die konsequente Anwendung eines Unternehmensstrafrechts zwingend zusätzliche qualifizierte Wirtschaftskriminalisten und Staatsanwälte erfordert, die die komplexe Materie des Wirtschaftsstrafrechts und diesbezügliche Ermittlungen beherrschen. Der Pakt für den Rechtsstaat muss bei den zusätzliche Stellen für Justiz und Kriminalpolizei angepasst werden. Die vereinbarten zusätzliche 7500 Stellen für die Polizeien der Länder sind ohnehin allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Bei konsequenter Anwendung benötigen auch die Staatsanwaltschaften wesentlich mehr qualifiziertes Personal, um die komplexen Fälle abzuarbeiten.