Kripo- Stammtisch in Magdeburg- Drogenfreigabe und Recht auf Rausch?

14.06.2018

Eingangsstatement: Generell hat jeder Mensch ein Recht auf „s“einen Rausch, und Marihuana wurde willkürlich verboten, „Die Linke“ sei daher für die Freigabe aller Drogen, so deren innenpolitische Sprecherin Frau Quade, und schließlich seien Alkohol und Tabak auch legal…
Kripo- Stammtisch in Magdeburg- Drogenfreigabe und Recht auf Rausch?

Eingangsstatement: Generell hat jeder Mensch ein Recht auf „s“einen Rausch, und Marihuana wurde willkürlich verboten, „Die Linke“ sei daher für die Freigabe aller Drogen, so deren innenpolitische Sprecherin Frau Quade, und schließlich seien Alkohol und Tabak auch legal…

Die Diskussion, ob unsere Drogenpolitik noch angemessen bzw. zielführend ist, wird schon seit einiger Zeit geführt.

 

Eine wesentliche Rolle für die erneute Anfachung der Diskussion spielte sicherlich auch das Interview unseres ehem. Bundesvorsitzenden Andre Schulz. Dieser äußerte darin auf die Frage: Cannabis gibt es in Deutschland inzwischen auf Rezept. Trotzdem ist die Substanz weiter eine illegale Droge. Passt das noch zusammen? André Schulz:

„Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend. Es gab in der Menschheitsgeschichte noch nie eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum, das muss man schlicht akzeptieren. Cannabis, so meine Prognose, wird in Deutschland nicht mehr allzu lange verboten sein.“

Die Landtagsfraktion hat dies unter anderem zum Anlass genommen einen Antrag zur „Legalisierung und vollständigen Entkriminalisierung von Cannabis“ Drs. 7/2517 in den Landtag von Sachsen-Anhalt einzubringen.

Frau Quade stellte die Frage, seit wann denn Selbstschädigung strafbar sei; einschränken müsse man nur beispielsweise die Nutzung von Fahrzeugen im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss. Denn THC lagere sich im Bauchfett ab und Langzeitstudien über die Wirkung seien nicht bekannt. Man müsse sich entscheiden: Prävention oder Strafverfolgung. Und nebenbei - ÖHMI in Magdeburg sei das größte Hanflabor in Deutschland.

Koll. März gab zu bedenken, dass mit der Selbstschädigung auch eine Allgemeinschädigung verbunden sei – nämlich Kosten für Behandlungen und Suchtkliniken, zudem bliebe immer die Problematik der Einstiegsdroge. Koll. Gängel ergänzte, die Legalisierung würde trotzdem zusätzliche Schwarzmärkte produzieren.

Der LKA-Direktor Herr Schmökel stimmte dem zu: Medikamente und Zigaretten seien legal teuer - daher würden aufgrund Kostengefälles die Schwarzmärkte bestehen bleiben und Produkte in schlechter Qualität anbieten, außerdem sei Drogenkriminalität traditionell sog.  „Kontrollkriminalität“. Jugendliche sollten bedenken, dass sie als Konsumenten auch ein grundsätzliches Problem mit der Führerscheinerlangung hätten – daher insgesamt ein klares Nein zur Freigabe.

Auf die sicherlich teuren, wohl aber auch kaum möglichen Kontrollen eines legalen Handels verwies Koll. Rost – es gäbe schon Probleme und öffentliche Aufgaben genug.

Auch Gustav Günther will keine zusätzlichen Probleme, nach Zigaretten und Alkohol wäre Cannabis die nächste Droge, die man nicht in den Griff bekommen würde. Frau Quade legte in ihrer Argumentation nach und beschränkte notwendige Maßnahmen im Wesentlichen auf die Prävention – man müsse Ressourcen umverteilen, zumindest der Konsum von Drogen müsse straffrei sein.

In der Diskussion wurde auch die BDK- Forderung nach einer bundesweiten einheitlichen Obergrenze für die „geringe Menge“ Cannabis deutlich. Hierzu dürfe es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben. Während die geringe Menge z.B. in Schleswig–Holstein bisher bei 30g gesehen wurde, liegt sie in Sachsen-Anhalt bei 6g Marihuana. Auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder vom 6. bis 7. Juni 2018 in Eisenach wurde nun beschlossen, also fast parallel zum Stammtisch, dass sich die Justizministerinnen und Justizminister im Hinblick auf Cannabisprodukte für eine gemeinsame Obergrenze aussprechen, die alle Länder auf sechs Gramm festlegen sollen.

Unter dem TOP II.21 „Geringe Menge“ im Sinne des § 31a BtMG – Festlegung einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten, legten sich die Konferenzteilnehmer fest und überwanden damit eine weitere Hürde zur Rechtssicherheit.

 

Neben vielen anderen interessanten Entscheidungen der Konferenz ein wichtiger Schritt zu einem einheitlichen Vorgehen beim Umgang mit Drogen in Deutschland.

 

Es bleibt damit zu verweisen auf die aktuelle Antragstellung ihrer Landtagsfraktion:

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2517dan.pdf

Auch Bündnis 90/die Grünen sind für zertifizierte Verkaufsstellen, allerdings konnte diese Pro-Einstellung durch Herrn Striegel, innen- und rechtspolitischer Sprecher dieser Partei, nicht in die Diskussion eingebracht werden, er hatte aus persönlichen Gründen absagen müssen.

Insofern fällt das Resümee kurz und deutlich aus:

Zumindest in dieser Runde stand – trotz intensiver, offener interessanter Diskussion - Frau Quade mit der Auffassung ihrer Partei ziemlich alleine da…