Kritik berechtigt!

06.10.2022

Kammergericht Berlin weist Klage der GdP Bundespolizei gegen den BDK in der Berufung ab.
Arek Socha - Pixabay

„Ohne Rücksicht auf Verluste. GdP geführter Hauptwahlvorstand hält am Wahltermin fest… und hat sich aus dem Gesetzpaket nur den Teil herausgesucht, der ihm genehm war… Machtspielchen auf den Rücken der Beschäftigten der Bundespolizei…“

Mit diesen Worten kritisierte der BDK Verband Bundespolizei in dem unten zitierten gemeinsamen Flugblatt mit der DPolG Bundespolizei die vom Hauptwahlvorstand angeordnete Briefwahl zu den Personalratswahlen bei der Bundespolizei im Jahr 2020.

Die Personalratswahlen wurden zunächst für den Zeitraum Mai 2020 festgelegt. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des dienstlichen Betriebes ordnete der Hauptwahlvorstand dann jedoch die generelle Briefwahl an.

Im Sinne aller Beschäftigten hat sich der BDK unter Federführung des Verbandsvorsitzenden Bundespolizei Thomas Mischke dagegen für ein Verschieben der Personalratswahlen ausgesprochen und auch in der Politik dafür stark gemacht. Auf Initiative des BDK und der DPolG wurde im März 2020 durch das BMI der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Bundesverwaltung in den Bundestag eingebracht.

„Sowohl die Wahlordnung als auch das BPersVG sollten im Sinne dieser Initiative geändert werden und hätten damit der Weg zum Verschieben des Wahltermins in eine „Nach-Corona-Zeit" freigemacht“, so Thomas Mischke.

Nachdem der Hauptwahlvorstand jedoch trotz massiver Intervention an einer Briefwahl festhielt, stellten die Verbände Bundespolizei von BDK und DPolG am 16.04.2020 ein Flugblatt online:

 „Gemeinsam für die Bundespolizei - GdP-geführter Hauptwahlvorstand hält am Wahltermin fest und vergibt große Chance!

In einem heute an alte Beschäftigten der Bundespolizei veröffentlichten Schreiben teilt der Hauptwahlvorstand mit, dass nach Abstimmung mit den Gesamtwahlvorständen auf Ebene der Direktionen der Bundespolizeiakademie und des Bundespolizeipräsidiums davon auszugehen ist, dass die Wahlen vom 12.-14. Mai 2020 ordnungsgemäß durchgeführt werden können. 

Eindrucksvoller kann man seine Distanz zur Basis nicht dokumentieren! DPolG und BDK sind gemeinsam für die Beschäftigten, zu denen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Wahlvorständen zählen, bis in die „Hohe Politik" marschiert, um u.a. eine Verschiebung des Wahltermins zu ermöglichen. Am 8. April 2020 hat sich das Bundeskabinett mit der Initiative von DPoIG und BDK befasst. Sowohl die Wahlordnung als auch das BPersVG sollen im Sinne unserer Initiative geändert werden und hätten damit der Weg zum Verschieben des Wahltermins in eine „Nach-Corona-Zeit" freigemacht. Der GdP-geführte Hauptwahlvorstand hat sich aus dem Gesetzespaket nur den Teil herausgesucht, der ihm genehm war, nämlich- die Durchführung der Briefwahl.

Anstatt in dieser schwierigen Zeit einmal die Interessen aller Beschäftigten im Auge zu behalten, ging es offenbar einmal mehr darum zu zeigen, wer in der Bundespolizei meint, das Sagen zu haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist völlig klar, dass Sie alle momentan weiß Gott andere Sorgen haben, als sich mit den Personalratswahlen zu beschäftigen.

Deshalb war es uns wichtig, dieses Problem anzupacken und uns für die Basis starkzumachen. Der GdP geführte Hauptwahlvorstand hat dieses Gespür augenscheinlich nicht. Da es keine 
sachlichen Gründe gegen eine Verschiebung der Wahl gibt und es bei der Ablehnung unserer Initiative offenbar ausschließlich darum ging, Machtspielchen auf dem Rücken der Beschäftigten der Bundespolizei auszutragen, ist es jetzt umso wichtiger, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und das Kreuz an die richtige Stelle des Stimmzettels zu setzen.

Die GdP Bundespolizei forderte den BDK anwaltlich zur Unterlassung der Äußerung und Verbreitung einzelner gerügter Passagen des Artikels auf. Nach dem Ausbleiben der geforderten Unterlassungserklärung wurde auf Antrag der GdP Bundespolizei eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin erlassen. Gegen diese hat der BDK, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Olaf Methner der Kanzlei baum reiter & Kollegen zunächst ohne Erfolg Widerspruch einlegt.

Nach einem mehrstufigen und bald zwei Jahre dauernden Verfahren nahmen Bundesgeschäftsführer Bernd Bender und der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Bundespolizei/Zoll, Thomas Mäusel nun mit Freude die Entscheidung des Kammergerichts in der mündlichen Verhandlung vom 15.09.2022 zur Kenntnis, die Klage in letzter Instanz und nach eingelegter Berufung abzuweisen.

Das Gericht ordnete die Inhalte der Pressemitteilung als wahre Tatsachen und zulässige Meinungsäußerungen ein: Dass der damalige Hauptwahlvorstand „GdP-geführt“ gewesen ist, sei wahr, da die Mehrzahl der Mitglieder des Hauptwahlvorstands der Gewerkschaft der Polizei angehörten. Auch die Kritik des BDK, dass die damalige Personalratswahl zu Beginn der COVID-19-Pandemie als Briefwahl durchgeführt, aber nicht verschoben worden sei, knüpfe ebenso an wahre Tatsachen an.

Stellvertretend für alle betroffenen Mitglieder bedankt sich der BDK Bundesverband an dieser Stelle ausdrücklich beim Verband Bundespolizei für seinen engagierten Einsatz sowie bei Rechtsanwalt Dr. Methner für die erfolgreiche Vertretung.