Kritische Infrastruktur schützen?! Jederzeit oder nur, wenn es passt?!?

22.12.2021

Die vierte Corona-Welle und die neue Virusvariante „Omikron“ stellen uns alle erneut vor große Herausforderungen und zeigen wieder deutlich, dass ein Ende der Pandemie nicht abzusehen ist. Auf Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung haben der Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Ein besonderes Augenmerk wird hier auf den Schutz der kritischen Infrastruktur gelegt, also auch auf alle Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei.
Kriminalpolizei

Die Politik hat aktuell die kritische Infrastruktur wieder für sich entdeckt. Mit dem Schutz der kritischen Infrastruktur ist natürlich vornehmlich gemeint, dass der Dienstbetrieb zu schützen ist. Das soll ggfs. unter anderem durch das dauerhafte Tragen von FFP2-Masken gewährleistet werden. Hoffentlich hat jemand vor dieser Entscheidung einmal in die Lager geschaut, ob denn überhaupt auch genug FFP2-Masken vorrätig sind…

Jetzt drängen sich der Kritischen Infrastruktur, also auch uns allen, mehrere Fragen auf!

Wo war die Einschätzung der Politik, dass die kritische Infrastruktur besonders schützenswert ist, als die Entscheidung gefällt wurde, die fehleranfälligen Schnelltests der Schulbehörde an die Innenbehörde abzugeben? Selbstverständlich haben fehleranfällige Schnelltests in den Schulen nichts zu suchen. Dann gehören diese aber auf den Müll und nicht zur Polizei!!

Wo war die Unterstützung des Senats, als die Polizeiführung und der Innensenator händeringend versucht haben, zum Schutz der kritischen Infrastruktur ein Impfangebot in der Polizei für die dringend empfohlene Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) zu installieren?

Wo war die politische Einschätzung der Wichtigkeit der kritischen Infrastruktur, als man den Kolleginnen und Kollegen erst kürzlich in der aktuellen Tarifrunde eine faktische Nullrunde mit einer deutlich unter der Inflationsrate liegenden linearen Erhöhung um 2,8 % im Dezember 2022 (!!) zugemutet hat?? Freie Heilfürsorge? Urlaubsgeld? Weihnachtsgeld? Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage (wie auf Bundesebene angestrebt)? Oder gar eine amtsangemessene Alimentation?!?

Die angedachte einmalige Corona-Sonderzahlung ist da nur ein sehr schwacher Trost.

Wir, die Beschäftigten der Polizei Hamburg, sind ein wichtiger Bestandteil der kritischen Infrastruktur! Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert die politisch Verantwortlichen auf, beim Schutz der kritischen Infrastruktur die Kolleginnen und Kollegen in den Fokus zu nehmen und nicht nur abstrakt auf die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes abzustellen.

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