Künftiger „PDU-Erlass“

03.06.2016

Desinformationen durch Funktionäre der Gewerkschaft der Polizei NRW
Künftiger „PDU-Erlass“

1.) Die GdP suggeriert, dass ein „Skandal-Erlassentwurf“ zum Thema Polizeidienstunfähigkeit vorgelegen hätte und nur durch massive Intervention der GdP verhindert worden wäre.

Fakt ist: Seit über einem Jahr wird ein sogenanntes „dialogische Verfahren“ zwischen dem Ministerium und den Gewerkschaften geführt. In diesem Verfahren erhielten die Landesvorsitzenden der Gewerkschaften kürzlich einen zweiten Erlassentwurf, erst am 31.05.2016 fand eine hierauf fußende Besprechung im Ministerium statt, an der die Landesvorsitzenden der DPolG NRW und des BDK NRW teilnahmen. Der Dialog zwischen Gewerkschaften und Ministerium ist noch nicht abgeschlossen. Zu keinem Zeitpunkt wurde ein Erlass „gestoppt“. Es wird in naher Zukunft erst mit einer Vorlage an den neu gewählten (!) Polizeihauptpersonalrat das förmliche Verfahren begonnen.

2.) Die GdP behauptet, vom BDK sei keine Kritik am ersten Erlassentwurf gekommen, sondern er hätte „den Erlassentwurf [..] am liebsten durchgewinkt. Schon deshalb, um endlich ein angeblich lästiges Thema vom Tisch zu bekommen!“

Dies ist schlicht unwahr. Fakt ist: Bis heute gab es nicht einmal eine Gelegenheit zum „Durchwinken“. Der BDK beteiligt sich seit Beginn konstruktiv kritisch am „dialogischen Verfahren“ mit dem Ministerium und hat Ergänzungen und Regelungen u. a. in Bezug auf durch Dienstunfälle verletzte und schwerkranke Kolleginnen und Kollegen angemahnt. Bereits vor ca. einem Jahr erhielt Sebastian Fiedler die Mitteilung, dass der Landesvorsitzende der GdP NRW gemeinsame Gesprächstermine im Ministerium, an denen die anderen beiden Gewerkschaften teilnehmen, fortan verweigere - eine ebenso fragwürdige wie bedauerliche Haltung, die sicher nicht im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen sein kann. Was der BDK an Verbesserungsvorschlägen eingebracht hat, kann der Landesvorsitzende der GdP somit gar nicht wissen. Wichtig ist, dass wir auch beim nun von der GdP gefeierten Entwurf noch Verbesserungen angemahnt haben, die das Ministerium derzeit berücksichtigt.

3.) Die GdP behauptet u. a.: „Wäre dieser Erlassentwurf so Wirklichkeit geworden, wären Kolleginnen und Kollegen massenhaft in PDU-Verfahren gedrängt worden. Ohne jeden Schutz.“

Fakt ist: Mit solchen Sätzen soll wohl Panik geschürt und die GdP NRW - zufällig während des Personalratswahlkampfes - als Retter in der Not wahrgenommen werden. Jeder Kollegin und jedem Kollegen steht selbstverständlich rechtlicher Schutz zu. Die Mitglieder des BDK haben sogar einen Anspruch hierauf. Dies ist bei der GdP anders, die ihren Mitgliedern bei bestimmten Themen (z. B. Rechtsmittel gegen Besoldungsgesetz) grundsätzlich (!) Rechtsschutz verweigert. Ein PDU-Verfahren kann übrigens rechtlich niemals zur Entlassung führen, so wie es der GdP-Landesvorsitzende behauptet.

4.) Die GdP schreibt: „… die GdP [hätte] diesem Erlassentwurf im Polizeihauptpersonalrat niemals zugestimmt“

Fakt ist: „Die GdP im Polizeihauptpersonalrat“ gibt es nicht. Die Gewerkschaften haben keinen festen Sitz in den Personalräten. Schon gar nicht stellen sie dort Mehrheiten. Sie stellen lediglich vor der Wahl Listen mit Kandidaten auf. Die Mitglieder der Personalräte sind in keinster Weise der Gewerkschaft verpflichtet, die sie auf die Vorschlagsliste genommen hat. Sie sind per Gesetz dem Wohl der Beschäftigten sowie der jeweiligen „Dienststelle" verpflichtet.

5.) Die GdP behauptet, es sei „in der Polizei“ ein erster Erlassentwurf bekannt geworden.

Fakt ist: Niemand weiß genau, was das bedeuten soll. Nicht einmal die Behördenleiter verfügen bis heute über einen ersten oder weiteren Erlassentwurf.

6.) Die GdP verschweigt vollständig die wahre Problemstellung und Zielrichtung eines PDU-Erlasses

Fakt ist: Es gibt einen gesetzlichen Rahmen, der alle wesentlichen Bereiche einer (Polizei) Dienstunfähigkeit regelt. Ein künftiger Erlass des Innenministeriums verfolgt vorrangig das Ziel, die Ermessensausübung der Behörden, die ihnen die Rechtslage zugesteht, soweit zu konkretisieren, dass es in der Polizei NRW nicht zu 50 verschiedenen, sondern zu einer möglichst einheitlichen und damit fairen und sinnvollen Gesetzesanwendung kommt. Nicht mehr und nicht weniger.

Es ist bedauerlich, dass offenbar ausschließlich aus Gründen des Personalratswahlkampfes durch Funktionäre der GdP NRW der Eindruck erweckt wird, als hätte ein „Skandal-Erlass“ gedroht und es gäbe nun bereits einen fertigen Erlass. Ein einseitig interpretierter - teilweise grob falscher - veröffentlichter Zwischenstand konterkariert einen vertrauensvollen Dialog zwischen den Gewerkschaften und dem Ministerium. Dies kann daher nicht im Interesse der Kolleginnen und Kollegen sein. 

Das Verhalten der Verantwortlichen der GdP NRW, insbesondere des Landesvorsitzenden, ist zutiefst befremdend und beschämend.

Da nicht nur die Art und Weise der inhaltlichen Darstellung wenig Niveau und Realitätsbezug erkennen lässt, sondern auch unwahre Tatsachenbehauptungen über den BDK NRW in den Publikationen enthalten sind, die geeignet sind, das Ansehen und die Reputation des BDK NRW herabzuwürdigen, haben wir heute zunächst über unseren Syndikusanwalt eine strafbewährte Unterlassungserklärung auf den Weg gebracht und den Minister in einem offenen Brief informiert.